Ende 2024 meldete ein Händler eine gute Nachricht in die Runde: Die europäische Verordnung, auf der die Streitbeilegungsplattform für Verbraucher beruht, werde aufgehoben – und damit entfalle die Pflicht, in Shop und Angeboten auf diese Plattform zu verlinken.
Die Reaktion darauf war zunächst Erleichterung, dann Galgenhumor: Jetzt könne man vermutlich diejenigen abmahnen, die den Link noch drinhaben, obwohl es die Plattform nicht mehr gibt.
Genau das ist keine Ironie, sondern die zutreffende Einschätzung. Ein Kommentar brachte die beiden Konsequenzen auf den Punkt – und die zweite kennt fast niemand.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Die kurze Antwort
Erstens: Informationen und Links zu einer abgeschafften Einrichtung müssen entfernt werden – überall. Im konkreten Fall wurde die Plattform am 20. Juli 2025 abgeschaltet; die zugrundeliegende Verordnung ist aufgehoben. Bleiben sie stehen, kommt eine Abmahnung wegen Irreführung in Betracht. Aus einer entfallenen Pflicht wird also eine neue Pflicht: die zum Aufräumen.
Zweitens, und das ist der wertvolle Teil: Wer in der Vergangenheit wegen fehlender Angaben zu dieser Plattform eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, kann und sollte diese kündigen, sobald die zugrundeliegende Pflicht entfällt.
Der zweite Punkt ist deshalb so wichtig, weil eine Unterlassungserklärung unbefristet gilt und strafbewehrt ist. Wer eine Verpflichtung mit sich herumträgt, deren gesetzliche Grundlage weggefallen ist, riskiert im ungünstigsten Fall eine Vertragsstrafe für die Verletzung einer Pflicht, die es gar nicht mehr gibt.
Das Muster dahinter
Rechtstexte werden einmal eingebaut und dann vergessen. Das gilt für den Shop, aber genauso für alle anderen Stellen, an denen du Angaben machst:
- Marktplatzprofile und Impressumsangaben je Kanal
- Rechnungsvorlagen und Auftragsbestätigungen
- Automatisierte E-Mails
- Paketbeilagen und gedruckte Unterlagen
- Fremdprofile auf Bewertungs- und Vergleichsportalen
- Feeds, die Daten an Preisportale liefern
Wenn sich eine Pflicht ändert, denken die meisten an den Shop. Alles andere bleibt, wie es war – und wird zur Fehlerquelle.
Drei Fälle, die dasselbe zeigen
Der entfallene Pflichtlink. Beschrieben oben. Die Pflicht endet, die Aufgabe beginnt.
Das fremdverwaltete Profil. Ein Händler stellte fest, dass sein Shop bei einem Bewertungsanbieter ungefragt gelistet war – und dass Profile auch nach einer Kündigung bestehen bleiben. Für dich heißt das: Es gibt Darstellungen deines Unternehmens im Netz, die du nicht selbst gepflegt hast und die trotzdem auf dich zurückfallen. Wer sie nicht kennt, kann sie nicht korrigieren.
Der stillschweigend geänderte Kontostatus. Bei einem Marktplatz wurden Händlerkonten in großer Zahl auf den Status einer Privatperson zurückgesetzt. Mit dem falschen Status fehlen Pflichtangaben – und aus fehlenden Pflichtangaben werden Abmahnungen. Passiert ist das ohne Zutun der Betroffenen.
Der gemeinsame Nenner: Deine rechtliche Darstellung ändert sich, ohne dass du etwas tust. Entweder weil sich das Recht ändert, oder weil eine Plattform etwas ändert.
Schritt für Schritt: Ein Prüflauf, der das abfängt
Schritt 1 – Eine Liste aller Stellen anlegen
Wo überall stehen rechtliche Angaben? Shop, jeder Marktplatz, Rechnungsvorlage, Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Retourenschein, Paketbeilage, Feeds, Profile bei Dritten.
Diese Liste ist die eigentliche Arbeit. Danach ist jede Rechtsänderung Routine.
Schritt 2 – Verantwortlichkeit und Termin festlegen
Eine Person, ein fester Termin je Quartal. Ohne beides passiert es nicht.
Schritt 3 – Den Prüflauf abarbeiten
Bei jedem Durchlauf dieselben Punkte:
- Sind alle Pflichtangaben vorhanden und aktuell?
- Steht irgendwo noch etwas, das nicht mehr gilt?
- Stimmt der Kontostatus auf allen Marktplätzen?
- Werden Preise korrekt dargestellt, inklusive Hinweisen zu Steuer, Versandkosten und Grundpreis?
- Sind Streichpreise korrekt gekennzeichnet – und ist der Bezugspreis der richtige?
- Stimmen die Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen bei den betroffenen Artikeln?
Schritt 4 – Bei Rechtsänderungen auch die Vergangenheit prüfen
Der Punkt, den fast niemand macht: Gibt es abgegebene Unterlassungserklärungen, deren Grundlage entfallen ist? Wenn ja, prüfen lassen und kündigen.
Leg dir eine Übersicht aller abgegebenen Erklärungen an – mit Datum, Gegenstand und Gegenseite. Ohne diese Liste weißt du in fünf Jahren nicht mehr, wozu du dich verpflichtet hast.
Schritt 5 – Fremdprofile suchen und kontrollieren
Such einmal im Quartal nach deinem Firmennamen und schau, wo dein Unternehmen dargestellt wird. Falsche Angaben korrigieren lassen, alte Profile schließen.
Schritt 6 – Änderungen sauber ausrollen
Wenn ein Text angepasst wird, gehört er in alle Kanäle gleichzeitig – nicht nur in den Shop. Am besten aus einer Quelle heraus, damit keine Fassung zurückbleibt.
Schritt 7 – Informiert bleiben, ohne Aufwand
Ein Abonnement bei einem Fachdienst, einem Verband oder einer spezialisierten Kanzlei kostet wenig und ersetzt die Recherche. Die meisten Änderungen sind Monate vorher bekannt – nur erfährt man davon nicht, wenn man nicht hinschaut.
Schritt 8 – Den Prüflauf dokumentieren
Datum, geprüfte Punkte, Ergebnis. Diese Dokumentation ist im Streitfall der Beleg dafür, dass du sorgfältig gearbeitet hast.
Der Zeitpunkt, an dem es besonders wichtig wird
Drei Situationen, in denen ein Prüflauf zusätzlich fällig ist:
Nach jeder Änderung an Firmierung, Rechtsform oder Anschrift. Diese Angaben stehen an mehr Stellen, als man denkt – und veraltete Angaben sind angreifbar.
Nach jedem Systemwechsel. Neuer Shop, neue Warenwirtschaft, neues Rechnungsprogramm: Rechtstexte werden dabei regelmäßig nicht mitgenommen oder in einer alten Fassung übernommen.
Nach jeder Sortimentserweiterung. Neue Warengruppen bringen neue Kennzeichnungspflichten mit.
FAQ
Muss ich Angaben zu einer abgeschafften Einrichtung entfernen?
Ja. Ein Verweis auf etwas, das nicht mehr existiert, kann als irreführend gewertet werden.
Kann ich eine alte Unterlassungserklärung kündigen?
Wenn die zugrundeliegende Pflicht entfallen ist, kommt eine Kündigung in Betracht – das gehört anwaltlich geprüft, ist aber ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat.
Wie oft sollte ich meine Pflichtangaben prüfen?
Einmal je Quartal als fester Termin, zusätzlich nach jeder Änderung an Firmendaten, Systemen oder Sortiment.
Was ist mit Profilen, die ich nie angelegt habe?
Auch die fallen auf dich zurück. Regelmäßig nach dem Firmennamen suchen und falsche Darstellungen korrigieren lassen.
Warum ist ein falscher Kontostatus ein Problem?
Weil mit dem Status auch die angezeigten Pflichtangaben wechseln – und fehlende Pflichtangaben sind abmahnfähig.
Fazit
Die meisten Abmahnungen entstehen nicht durch Vorsatz, sondern durch Texte, die einmal richtig waren. Rechtsänderungen erzeugen Arbeit in beide Richtungen: neue Angaben ergänzen und alte entfernen.
Und wenn eine Pflicht entfällt, lohnt der zweite Blick auf die Vergangenheit. Eine Unterlassungserklärung, deren Grundlage weggefallen ist, gilt trotzdem weiter – bis du sie kündigst.