Ein Händler, der sonst nur an Endkunden verkauft, sollte für einen Geschäftskunden aus Deutschland eine Nettorechnung ausstellen. Er fand in seinem System keine passende Einstellung und fragte, ob er dafür eigene Druckvorlagen brauche.
Die erste Rückfrage aus der Runde traf den Kern: Innerhalb Deutschlands gehe doch gar keine Nettorechnung – oder habe man das falsch im Kopf?
Die Auflösung kam prompt und ist der nützlichste Satz dieser ganzen Diskussion: Unter „Nettorechnung“ verstehen viele umgangssprachlich schlicht eine Rechnung, die die Umsatzsteuer gesondert ausweist. Also eine ganz normale Rechnung.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Die kurze Antwort
Bei Lieferungen an ein deutsches Unternehmen berechnest du ganz normal Umsatzsteuer. Was der Geschäftskunde in der Regel möchte, ist keine steuerfreie Rechnung, sondern eine mit klarer Aufschlüsselung: Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag – dazu deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und seine vollständigen Firmendaten.
Ohne deutsche Umsatzsteuer wird es nur in drei Konstellationen:
- Innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den erforderlichen Nachweisen
- Ausfuhr in ein Drittland, mit Ausfuhrnachweis
- Bestimmte Leistungen mit Übergang der Steuerschuld, die im Handel selten vorkommen
Alles andere ist eine normale Rechnung – nur eben mit vollständigen Firmenangaben.
Was du im Shop trotzdem einrichten solltest
Auch wenn steuerlich nichts Besonderes passiert, braucht der Verkauf an Geschäftskunden ein paar Vorkehrungen:
Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für innergemeinschaftliche Lieferungen brauchst du eine gültige Nummer – und zwar geprüft und dokumentiert, mit qualifizierter Abfrage einschließlich Name und Anschrift. Ein Screenshot des Prüfergebnisses gehört zum Beleg.
Nettopreisdarstellung. Preise ohne Umsatzsteuer darfst du nur gegenüber Unternehmern anzeigen. In einem Shop, der beide Gruppen bedient, braucht es eine saubere Trennung – etwa über einen eigenen Bereich mit Registrierung und Freischaltung.
Keine Widerrufsbelehrung für Unternehmer. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verbraucher. Beachte dabei aber die Regeln des jeweiligen Kanals: Auf verbraucherorientierten Marktplätzen wird jeder Käufer wie ein Verbraucher behandelt, unabhängig davon, wer tatsächlich bestellt hat.
Zahlungsziele und Bonität. Geschäftskunden erwarten Rechnungskauf. Damit übernimmst du ein Ausfallrisiko, das du im Endkundengeschäft nicht hast – mit Bonitätsprüfung, Limits und einem geregelten Mahnwesen.
Rechnungsangaben vollständig. Firmierung, Rechtsform, vollständige Anschrift, Leistungszeitpunkt, fortlaufende Nummer. Bei Geschäftskunden fällt Unvollständigkeit auf, weil sie die Rechnung buchen müssen.
Und ein praktischer Hinweis aus einer verwandten Diskussion: Wenn du für einzelne Kanäle eigene Rechnungsvorlagen nutzt, achte darauf, dass nicht zusätzlich die Standardvorlage ausgegeben wird. Das lässt sich in den Ausgabewegen der jeweiligen Vorlage begrenzen – sonst druckst du jede Rechnung doppelt.
Die andere Seite: Wenn dein Lieferant mangelhaft liefert
Ein zweiter Händler stellte eine Frage, die zum selben Themenkreis gehört: Ein Hersteller liefert Ware mit fehlerhaftem Druckbild. Wie lange kann man das reklamieren? Und muss man wirklich jede einzelne Tasse auspacken und prüfen?
Seine Beobachtung war, dass Lieferanten das nach eigenem Ermessen handhaben – mal 48 Stunden, mal sechs Monate, mal ein Jahr.
Die Erklärung dafür liegt in einer Regel, die im Handel zwischen Unternehmen gilt und die im Thread niemand benannte: Beim beiderseitigen Handelsgeschäft besteht eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Tut er das nicht, gilt die Ware als genehmigt – die zweijährige Gewährleistung hilft dann nicht mehr.
Bei Mängeln, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, läuft die Frist erst mit der Entdeckung – auch dann ist unverzügliche Anzeige erforderlich.
Was das praktisch bedeutet:
- Ja, du musst prüfen – aber nicht jedes Stück. Eine Stichprobe, die nach Art der Ware angemessen ist, genügt in der Regel.
- Dokumentiere die Prüfung. Datum, Umfang, Ergebnis. Das ist dein Nachweis, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist.
- Rüge schriftlich und sofort. Mit Fotos, Chargennummer und Menge.
- Regel die Fristen vertraglich. Wenn dein Lieferant unterschiedlich lange Fristen einräumt, vereinbare eine feste – das schafft für beide Seiten Klarheit.
Der wirtschaftliche Punkt dahinter: Eine Wareneingangsprüfung, die aus Effizienzgründen unterbleibt, spart Zeit und kostet im Mängelfall Ansprüche. Bei hochwertiger oder fehleranfälliger Ware lohnt sich die Stichprobe fast immer.
Schritt für Schritt
Schritt 1 – Klären, was der Kunde tatsächlich braucht
In den meisten Fällen: eine normale Rechnung mit vollständigen Firmendaten und ausgewiesener Umsatzsteuer.
Schritt 2 – Prüfen, ob eine steuerfreie Lieferung vorliegt
Nur bei innergemeinschaftlicher Lieferung mit gültiger Identifikationsnummer oder bei Ausfuhr – jeweils mit Nachweisen.
Schritt 3 – Nummernprüfung einrichten und dokumentieren
Qualifizierte Abfrage, Ergebnis speichern, bei Dauerkunden regelmäßig wiederholen.
Schritt 4 – Den B2B-Bereich sauber trennen
Registrierung, Freischaltung, Nettopreise nur dort, eigene Bedingungen.
Schritt 5 – Zahlungsbedingungen festlegen
Zahlungsziele, Limits, Bonitätsprüfung, Mahnstufen.
Schritt 6 – Rechnungsausgabe prüfen
Vorlagen je Kanal begrenzen, damit keine doppelten Rechnungen entstehen.
Schritt 7 – Wareneingangsprüfung etablieren
Stichprobenumfang je Warengruppe festlegen, Prüfung dokumentieren, Mängel sofort schriftlich rügen.
Schritt 8 – Fristen mit Lieferanten vereinbaren
Damit nicht jeder nach eigenem Ermessen entscheidet.
FAQ
Gibt es eine Nettorechnung innerhalb Deutschlands?
Nein. Gemeint ist meist eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer – also eine normale Rechnung.
Wann rechne ich ohne deutsche Umsatzsteuer ab?
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmen mit gültiger Identifikationsnummer und bei Ausfuhren – jeweils mit den erforderlichen Nachweisen.
Darf ich Nettopreise anzeigen?
Gegenüber Unternehmern ja. In einem gemischten Shop braucht es eine saubere Trennung mit Registrierung und Freischaltung.
Haben Geschäftskunden ein Widerrufsrecht?
Gesetzlich nicht. Auf verbraucherorientierten Marktplätzen gelten aber deren Regeln, die häufig jeden Käufer wie einen Verbraucher behandeln.
Wie lange kann ich beim Lieferanten reklamieren?
Im Handel zwischen Unternehmen gilt eine Untersuchungs- und Rügepflicht: erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte unverzüglich nach Entdeckung. Wer das versäumt, verliert seine Ansprüche.
Fazit
Der Verkauf an Geschäftskunden ist steuerlich meist unspektakulärer, als er wirkt – die Fallstricke liegen woanders: in der Preisdarstellung, im Ausfallrisiko und in den Regeln des jeweiligen Kanals.
Und auf der Einkaufsseite gilt eine Regel, die vielen nicht bewusst ist: Wer nicht prüft und nicht sofort rügt, verliert seine Ansprüche – unabhängig davon, was in der Gewährleistung steht.