Amazon GPSR-Frist im Detail: Warum es auf den Versandzeitpunkt an Amazon ankommt, nicht auf den Produktlaunch

Zum Inkrafttreten der GPSR-Regelungen versendet Amazon Händlern automatisierte Informationsmails zur Übergangsregelung für bestehenden Lagerbestand. Wichtig dabei ist eine oft übersehene Feinheit: Geschützt ist nicht der ursprüngliche Produktlaunch-Zeitpunkt, sondern ausschließlich der Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Lagerbestand tatsächlich an ein Amazon-Logistikzentrum versendet wurde.

Konkret bedeutet das: Auch ein bereits seit Jahren gelisteter Artikel unterliegt vollständig den neuen GPSR-Anforderungen, sobald neuer Lagerbestand nach dem entscheidenden Stichtag eingesendet wird, unabhängig davon, wie lange das Produkt selbst schon im Sortiment geführt wird.

Für Händler mit kontinuierlicher Nachbelieferung bedeutet das, dass eine vollständige GPSR-Konformität nicht einmalig hergestellt und dann dauerhaft ignoriert werden kann, sondern bei jeder neuen Wareneinlieferung erneut relevant wird, sobald Altbestand aus der Übergangsregelung aufgebraucht ist.

Wer sich bislang in falscher Sicherheit wähnte, weil ein Artikel bereits lange vor dem GPSR-Stichtag gelistet war, sollte die eigene Compliance-Dokumentation unabhängig vom ursprünglichen Launch-Datum konsequent für jede künftige Wareneinlieferung sicherstellen, um nicht plötzlich von einer Sperrung überrascht zu werden, sobald der geschützte Altbestand aufgebraucht ist.