Ein Händler berichtet von einer anwaltlichen Forderung über 6.000 Euro für die angebliche unerlaubte Nutzung eines einzelnen Fotos aus dem Jahr 2016. Solche vergleichsweise hohen Forderungen für ein einzelnes, älteres Bild werfen bei Betroffenen naturgemäß die Frage auf, wie realistisch und rechtlich haltbar eine derartige Summe tatsächlich ist.
Die Höhe einer berechtigten Schadensersatzforderung für eine Bildrechtsverletzung richtet sich in der Regel nach den üblichen Lizenzkosten für eine vergleichbare Nutzung sowie nach Faktoren wie Nutzungsdauer und Reichweite, weshalb pauschale, sehr hohe Forderungen für ein einzelnes älteres Bild kritisch hinterfragt werden sollten, statt sie unbesehen zu akzeptieren.
Gleichzeitig gilt: Auch wenn die geforderte Summe möglicherweise überhöht erscheint, bedeutet das nicht automatisch, dass der zugrunde liegende Vorwurf einer unerlaubten Nutzung unberechtigt ist. Eine differenzierte rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls, einschließlich der tatsächlichen Bildherkunft und Nutzungshistorie, bleibt in jedem Fall notwendig.
Wer eine vergleichbare Forderung erhält, sollte diese nicht vorschnell zahlen, sondern von einer im Urheberrecht erfahrenen Kanzlei prüfen lassen, ob sowohl der Vorwurf selbst als auch insbesondere die Höhe der geforderten Summe tatsächlich gerechtfertigt sind, da beide Aspekte rechtlich getrennt zu bewerten sind.