Stornierte Bestellungen mit anschließender Negativbewertung: Eine Lücke im Bewertungssystem

Ein Händler berichtet von einem besonders dreisten Fall: Eine Kundin bestellte innerhalb weniger Tage fünfmal denselben Artikel über Amazon und stornierte jede Bestellung unmittelbar danach, gab anschließend aber trotzdem fünf negative Bewertungen ab, unter anderem mit der Behauptung, keine Ware erhalten zu haben, obwohl aufgrund der Stornierungen nie eine Lieferung stattfand.

Der reguläre Antrag auf Entfernung dieser offensichtlich unberechtigten Bewertungen wurde von Amazon zunächst abgelehnt, was für den betroffenen Händler kaum nachvollziehbar ist, da sich die fehlende Lieferung anhand der eigenen Stornierungshistorie eindeutig belegen lässt.

Solche Fälle zeigen eine Schwachstelle in automatisierten Bewertungsprüfungen: Selbst bei objektiv nachweisbaren Widersprüchen zwischen Bestellhistorie und Bewertungsinhalt erfolgt offenbar keine automatische Plausibilitätsprüfung, die eine solche Bewertung von vornherein ausschließen würde.

Für betroffene Händler empfiehlt sich, bei der Beantragung einer Bewertungsentfernung möglichst konkret auf die widersprüchliche Bestell- und Stornierungshistorie hinzuweisen und diese als klaren Beleg beizufügen, statt eine pauschale Entfernung ohne detaillierte Begründung zu beantragen. Bei wiederholter Ablehnung trotz eindeutiger Faktenlage kann eine Eskalation über den offiziellen Beschwerdeweg oder eine schriftliche Dokumentation für spätere Fälle sinnvoll sein.