Verpackungslizenz 2026: Wann sie für Inlandshändler entfällt

Kartons im Lagerregal als Symbol für die Verpackungsverordnung im Onlinehandel

Zum 12. August 2026 ändert sich europaweit das Verpackungsrecht in einem für viele kleinere Onlinehändler wichtigen Punkt: Reine Inlandshändler, die ausschließlich innerhalb ihres eigenen Landes tätig sind, sollen künftig von bestimmten Verpackungslizenzierungspflichten entbunden werden.

Bislang war lange unklar, ob einzelne EU-Mitgliedstaaten die entsprechende Regelung tatsächlich in nationales Recht übernehmen würden. Für Händler, die ihre Waren ausschließlich im eigenen Land verkaufen und versenden, würde eine solche Erleichterung einen spürbaren Teil des administrativen Aufwands rund um Verpackungslizenzen einsparen.

Die Abgrenzung ist der kritische Punkt

Wichtig ist die genaue Abgrenzung: Sobald ein Händler auch nur in geringem Umfang grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft, dürfte die Erleichterung in aller Regel nicht mehr greifen. Wer also gelegentlich auch Bestellungen aus dem benachbarten Ausland annimmt, sollte vor einer voreiligen Abmeldung der eigenen Verpackungslizenz genau prüfen, ob die Ausnahme im eigenen Fall tatsächlich anwendbar ist.

Für alle betroffenen Händler empfiehlt sich, die endgültige nationale Umsetzung der Regelung aufmerksam zu verfolgen, bevor bestehende Lizenzverträge gekündigt werden. Gerade bei europäischen Regelungen mit nationalem Umsetzungsspielraum können sich Details bis zum tatsächlichen Inkrafttreten noch verschieben. Welche Pflichten beim grenzüberschreitenden Versand zusätzlich greifen, beschreibt der Beitrag zu PPWR und erweiterter Herstellerverantwortung.

Wer aktuell noch unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit unter die neue Ausnahmeregelung fällt, sollte sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle oder einer auf Verpackungsrecht spezialisierten Kanzlei informieren, um weder unnötig lange eine überflüssige Lizenz zu bezahlen noch versehentlich eine tatsächlich notwendige Registrierung zu versäumen.

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