Mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR und der erweiterten Herstellerverantwortung EPR kommen auf grenzüberschreitend tätige Online-Händler erhebliche neue Pflichten zu. Wer in mehrere EU-Länder versendet, muss dort teilweise einen Bevollmächtigten bestellen, sich registrieren und regelmäßig melden, unabhängig von der tatsächlichen Verkaufsmenge in dem jeweiligen Land.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann das schnell unverhältnismäßig werden. Ein anschauliches Beispiel: Bei einem mittleren fünfstelligen Jahresumsatz über 17 EU-Länder verteilt können allein die länderbezogenen Compliance-Fixkosten fast die Hälfte des betroffenen Umsatzes auffressen, nicht des Gewinns, sondern des Umsatzes selbst.
Die gute Nachricht: Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten vorerst auszusetzen, um Zeit für praktikablere Lösungen zu gewinnen. Diskutiert werden unter anderem ein einheitliches EU-weites Verfahren nach dem Vorbild des Umsatzsteuer One Stop Shops oder zumindest die gegenseitige Anerkennung von Bevollmächtigten zwischen den Mitgliedstaaten.
Bis eine endgültige Lösung feststeht, lohnt es sich für betroffene Händler, den eigenen Fall mit konkreten Zahlen zu dokumentieren und an die zuständige Industrie- und Handelskammer, an Verbände oder an EU-Abgeordnete heranzutragen. Mit Hilfe von KI-Tools lässt sich ein sachliches Schreiben mit den eigenen Kennzahlen und den passenden Adressaten inzwischen in kurzer Zeit erstellen.
Je mehr konkrete Praxisfälle bei den politischen Entscheidungsträgern ankommen, desto eher werden Regelungen nachgeschärft, die in der Umsetzung an ihre Grenzen stoßen. Wer heute schon Länder aus dem eigenen Versandgebiet herausgenommen hat, um die Kosten zu vermeiden, sollte die weitere Entwicklung im Auge behalten, da sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten ändern können.