Alle Jahre wieder räumt Amazon rund um die Weihnachtszeit ein verlängertes Rückgaberecht für Käufe in einem bestimmten Zeitraum ein. Marketplace-Händler, die im FBM-Modell selbst versenden, müssen ihre eigene Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen, damit diese im Einklang mit den Vorgaben von Amazon steht.
Konkret bedeutet das üblicherweise: Käufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Weihnachten können bis zu einem festgelegten Termin im neuen Jahr zurückgegeben werden, bei manchen Warenkategorien mit einer etwas kürzeren Frist. Wer die eigene Widerrufsbelehrung nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Ärger mit Amazon und Abmahnungen wegen möglicher Irreführung der Käufer.
Für Händler, die mehrere Vertriebskanäle gleichzeitig bedienen, kommt erschwerend hinzu, dass sich die jeweiligen Rückgabefristen der einzelnen Plattformen unterscheiden können, was eine einheitliche, kanalübergreifende Kommunikation gegenüber Kunden zusätzlich erschwert.
Es empfiehlt sich, die Anpassung der Widerrufsbelehrung fest in den eigenen jährlichen Vorbereitungsprozess für die Weihnachtssaison zu integrieren, idealerweise mit einem konkreten Termin im Kalender, statt jedes Jahr aufs Neue erst durch eine Erinnerung aus der Händler-Community darauf aufmerksam zu werden.
Wer unsicher ist, ob die eigene Widerrufsbelehrung den aktuellen Anforderungen von Amazon entspricht, sollte frühzeitig vor Beginn der Weihnachtssaison die aktuellen Vorgaben im Seller Central prüfen oder rechtlichen Rat einholen, um Abmahnrisiken rechtzeitig auszuschließen.