Diese Frage erreicht uns selten schriftlich. Sie kommt meist am Telefon, spät abends, und fast immer mit demselben Satz davor: „Eigentlich läuft es ja, nur gerade ist es eng.“
Ein Händler hat seinen Weg aus dieser Lage später öffentlich beschrieben – ein Unternehmen mit zweistelligem Millionenumsatz und neun Mitarbeitern, das in Schieflage geriet und ohne Insolvenz und ohne Privatinsolvenz fortgeführt werden konnte. Sein Anliegen dabei: Wenn auch nur ein Unternehmer dadurch früher die richtigen Schritte einleitet, hat es sich gelohnt.
Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Insolvenzberatung. Bei Anzeichen einer Krise ist die frühzeitige Einschaltung qualifizierter Berater der wichtigste Schritt.
Die kurze Antwort
Es gibt mehr Wege als „weitermachen“ und „Insolvenz“. Grob unterscheiden lassen sie sich danach, ob sie öffentlich werden:
Ohne öffentliche Bekanntmachung
– Außergerichtlicher Gläubigervergleich: Verhandelte Teilverzichte, wenn die Gläubigerstruktur überschaubar ist.
– Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG): ein strukturierter Schuldenschnitt mit dem ausdrücklichen Ziel der Fortführung.
Mit öffentlicher Bekanntmachung
– Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
– Regelinsolvenzverfahren
Bemerkenswert ist das Verhältnis: Den zehntausenden Insolvenzverfahren pro Jahr stehen nur wenige Dutzend StaRUG-Verfahren gegenüber. Das Instrument, das auf Fortführung ausgelegt ist, wird praktisch nicht genutzt – während die Verfahren, die auf Abwicklung hinauslaufen, die Regel sind.
Warum so viele Unternehmen den falschen Weg nehmen
Der Erfahrungsbericht benennt vier Muster, die sich in dieser Reihenfolge wiederholen:
Lähmung. Das Problem wird verdrängt, Ablenkung durch Tagesgeschäft. Gespräche finden allenfalls dort statt, wo eine Vertrauensbasis besteht. Das kostet die wertvollste Ressource in dieser Lage – Zeit.
Blindes Vertrauen in die vorhandenen Berater. Dem Steuerbüro wird vertraut, auch wenn man die eigene Buchhaltung nicht vollständig versteht. Dabei kann eine unzureichende Buchhaltung Teil des Problems sein, weil sie die Schieflage überhaupt erst spät sichtbar macht.
Empfehlungen werden ungeprüft übernommen. Der vom Steuerbüro empfohlene Anwalt ist nicht automatisch der für diese Situation richtige. Insolvenzrecht ist ein Spezialgebiet, Restrukturierung noch einmal ein eigenes.
Der Anreiz der Beteiligten wird nicht mitgedacht. Die Vergütung im Insolvenzverfahren bemisst sich nach der verwertbaren Masse. Wirtschaftliche Sanierung und Fortführung sind aufwendiger und werden nicht auf dieselbe Weise vergütet. Das ist kein Vorwurf an einzelne Beteiligte, aber es ist eine Struktur, die man kennen sollte, bevor man sich beraten lässt.
Die Frist, die alles andere überlagert
Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, besteht für die Geschäftsführung eine gesetzliche Antragspflicht mit kurzen Fristen. Wird sie versäumt, ist das kein Formfehler, sondern eine Straftat – mit persönlicher Haftung und strafrechtlichen Folgen für die handelnden Personen.
Das ist der Grund, warum Abwarten die teuerste aller Optionen ist. Alle Gestaltungsmöglichkeiten, die eine Fortführung ermöglichen, setzen voraus, dass noch Zeit und Verhandlungsspielraum vorhanden sind.
Die Prüfung, ob eine solche Lage bereits vorliegt, gehört in fachkundige Hände – und zwar früher, als es sich anfühlt.
Schritt für Schritt: Was in dieser Lage zu tun ist
Schritt 1 – Eine ehrliche Liquiditätsübersicht erstellen
Kein Jahresabschluss, keine BWA, sondern eine wochenweise Vorschau über die kommenden drei Monate: erwartete Zahlungseingänge, fällige Zahlungen, verfügbare Linien.
Diese Aufstellung ist die Grundlage jedes weiteren Gesprächs. Ohne sie kann dir niemand seriös helfen – und mit ihr erkennst du oft selbst, ob es sich um ein Timing- oder ein Substanzproblem handelt.
Schritt 2 – Die rechtliche Lage prüfen lassen
Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? Diese Frage ist nicht intuitiv zu beantworten, und die Antwort bestimmt alles Weitere. Sie gehört als Erstes geklärt.
Schritt 3 – Berater gezielt auswählen
Such einen Fachanwalt für Insolvenzrecht, dessen erklärter Schwerpunkt die Fortführung von Unternehmen ist, nicht die Abwicklung. Frag im Erstgespräch direkt danach, wie viele Verfahren mit Fortführung er begleitet hat.
Hol dir eine zweite Meinung, bevor du einem Weg folgst. Der Aufwand dafür ist im Verhältnis zu den Konsequenzen minimal.
Schritt 4 – Die Verfahrenswege durchspielen
Lass dir die Optionen einzeln erklären: Was bedeutet ein außergerichtlicher Vergleich für deine Gläubigerstruktur? Kommt ein Restrukturierungsverfahren infrage? Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein?
Wichtig ist die Frage nach der Öffentlichkeit. Für Händler mit Marktplatzgeschäft ist das nicht nebensächlich: Eine öffentlich bekannte Insolvenz kann Lieferantenkredite, Zahlungsdienstleister und Plattformkonten unmittelbar beeinflussen.
Schritt 5 – Mit Gläubigern früh sprechen
Lieferanten, die frühzeitig eingebunden werden, verhalten sich in aller Regel konstruktiver als solche, die vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ein Zahlungsplan, den du selbst vorschlägst, ist mehr wert als eine Mahnung, auf die du nicht reagierst.
Schritt 6 – Kostenblöcke sofort angehen
Parallel zur rechtlichen Klärung: Bestände abbauen statt nachbestellen, unrentable Kanäle abschalten, Werbebudgets kürzen, Verträge mit langen Laufzeiten prüfen.
Beim Bestand liegt bei Händlern häufig der größte gebundene Betrag – und gleichzeitig der Bereich, in dem sich am schnellsten Liquidität freisetzen lässt.
Schritt 7 – Finanzierungsoptionen realistisch prüfen
Der erste Weg führt zur Hausbank. Bei belastbaren Zahlen ist eine kurzfristige Überbrückung dort oft unkomplizierter als gedacht.
Daneben bieten Plattformen und Zahlungsdienstleister umsatzbasierte Warenkredite an – teils ohne Zinsen im klassischen Sinn, dafür mit einer festen Gebühr. Das klingt attraktiv, verschleiert aber die tatsächlichen Kosten. Rechne jedes Angebot auf einen Jahreszins um, bevor du unterschreibst. Ein Händler beschrieb genau diese Konstellation: Angebot vorhanden, Konditionen unwirtschaftlich.
Schritt 8 – Die plattformspezifischen Risiken einplanen
Ein Punkt, der Händler stärker trifft als andere Branchen: Ein erheblicher Teil deines Geldes liegt bei Dritten – als Auszahlungsreserve beim Marktplatz oder als Sicherheitseinbehalt beim Zahlungsdienstleister.
Diese Beträge können erheblich sein und über lange Zeiträume gebunden bleiben. Sie gehören in die Liquiditätsplanung als das, was sie sind: nicht verfügbares Kapital. Wer sie mitrechnet, als stünden sie zur Verfügung, plant an der Realität vorbei.
Vorbeugen: Die eine Zahl, die den Unterschied macht
Fehlende Liquiditätsplanung und eine dadurch zu späte Reaktion gehören zu den häufigsten Ursachen für Unternehmenskrisen im Handel. Nicht fehlende Umsätze – fehlende Sichtbarkeit auf die eigene Lage.
Eine rollierende Liquiditätsvorschau über etwa dreizehn Wochen, wöchentlich gepflegt, ist dagegen unspektakulär wirksam. Sie zeigt Engpässe zwei Monate im Voraus – also genau in dem Zeitraum, in dem sie noch lösbar sind.
Ein praktischer Hinweis dazu: Wenn ohnehin ein Wechsel des Steuerbüros ansteht, lass dir Liquiditätsplanung und einen Soll-Ist-Abgleich direkt mit einrichten. Im Zuge der Umstellung ist der Mehraufwand gering, und du bekommst genau das Instrument, dessen Fehlen später teuer wird.
FAQ
Ab wann muss ich handeln?
Sobald absehbar ist, dass fällige Zahlungen nicht mehr aus vorhandenen Mitteln bedient werden können. Die Prüfung, ob bereits eine Antragspflicht besteht, gehört sofort in fachkundige Hände.
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenz?
Restrukturierungsverfahren zielen auf die Fortführung und können ohne öffentliche Bekanntmachung ablaufen. Insolvenzverfahren werden öffentlich und führen häufig zur Verwertung.
Warum wird das Restrukturierungsverfahren so selten genutzt?
Es ist wenig bekannt, beratungsintensiv und setzt voraus, dass früh gehandelt wird. Wer erst spät reagiert, hat diese Option meist schon verloren.
Kann mein Steuerbüro mich in dieser Lage beraten?
Bei der Aufbereitung der Zahlen ja. Die insolvenzrechtliche Bewertung gehört zu einem Fachanwalt – idealerweise mit Erfahrung in Fortführungsverfahren.
Was ist der häufigste Fehler?
Warten. Jede Woche ohne Klärung verkleinert den Kreis der möglichen Lösungen.
Fazit
Eine wirtschaftliche Schieflage ist unangenehm, aber in vielen Fällen gestaltbar – solange noch Zeit für Gestaltung bleibt. Die Wege, die eine Fortführung erlauben, setzen alle früh an. Genau deshalb ist die Lähmung am Anfang der teuerste Teil des ganzen Verlaufs.
Erstell die Liquiditätsübersicht, lass die rechtliche Lage prüfen, wähl die Beratung nach dem Ziel aus, das du erreichen willst – und sprich mit den Gläubigern, bevor sie mit dir sprechen.