Ursprungsland beim Reexport in die Schweiz: UK oder Deutschland angeben?

Ein Händler kauft Ware bei einem deutschen Importeur, die ursprünglich aus dem Vereinigten Königreich stammt, und exportiert sie unverändert weiter in die Schweiz. Die Frage, welches Ursprungsland dabei gegenüber dem Zoll anzugeben ist, UK oder Deutschland, klingt einfach, hat aber eine klare, oft missverstandene Antwort.

Warum der Name irreführend sein kann

Trotz der naheliegenden sprachlichen Nähe zwischen Ursprungsland und Herkunftsland des letzten Handelspartners ist für die zollrechtliche Ursprungsbestimmung ausschließlich relevant, wo eine Ware tatsächlich hergestellt oder zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde. Der Umstand, dass die Ware zwischenzeitlich über einen deutschen Importeur bezogen wurde, ändert daran nichts, solange in Deutschland keine wesentliche Bearbeitung stattgefunden hat.

Warum die reine Weiterleitung ohne Bearbeitung keinen neuen Ursprung schafft

Reicht ein Händler Ware ohne jede weitere Be- oder Verarbeitung lediglich weiter, wie im geschilderten Fall, bleibt das ursprüngliche Herkunftsland maßgeblich, unabhängig davon, über wie viele zwischengeschaltete Handelsstufen die Ware gelaufen ist. Eine bloße Umverpackung, Etikettierung oder der reine Weiterverkauf begründet keinen neuen zollrechtlichen Ursprung.

Der Lieferant muss in seiner Langzeitlieferantenerklärung darlegen, wo die Ware tatsächlich herkommt. Dieses Ursprungsland ist dann auch beim eigenen Export anzugeben, unabhängig davon, über welchen zwischengeschalteten Importeur die Ware bezogen wurde.
Kommentar zur korrekten Ursprungsangabe bei reiner Weiterleitung

Warum sich eine schriftliche Bestätigung vom eigenen Lieferanten lohnt

Statt sich auf mündliche Auskünfte oder Vermutungen zu verlassen, sollte beim eigenen Lieferanten aktiv eine schriftliche, aktuelle Ursprungsbestätigung eingeholt werden, idealerweise in Form einer Langzeitlieferantenerklärung. Diese Dokumentation schützt bei einer möglichen späteren Zollprüfung und verhindert eine versehentlich falsche Ursprungsangabe, die je nach Zielland unterschiedliche zollrechtliche Konsequenzen haben kann.

Was praktisch weiterhilft

  • Schriftliche Ursprungsbestätigung vom eigenen Lieferanten einholen. Eine Langzeitlieferantenerklärung ist dafür die geeignete Dokumentform.
  • Reine Weiterleitung ohne Bearbeitung nicht als eigenen Ursprung missverstehen. Das ursprüngliche Herkunftsland bleibt maßgeblich.
  • Ursprungsangabe konsistent über alle Exportvorgänge hinweg dokumentieren. Das erleichtert eine mögliche spätere Nachprüfung erheblich.
  • Bei Unsicherheit die zuständige Zollstelle oder eine Spedition mit Zollexpertise einbeziehen. Fehlerhafte Ursprungsangaben können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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