Ein Händler beschreibt ein verwirrendes logistisches Problem: Die eigene Erwartung war, dass der beauftragte internationale Paketdienst die Ware im Door-to-Door-Verfahren inklusive Verzollung liefert. Tatsächlich hat der chinesische Hersteller jedoch einen eigenen Kurierdienst beauftragt, der die Sendung erst innerhalb Deutschlands an den internationalen Paketdienst übergeben hat, wodurch die erwartete automatische Verzollung nicht erfolgt ist.
Warum die Erwartung einer automatischen Verzollung oft trügt
Viele internationale Paketdienste bieten grundsätzlich ein Door-to-Door-Verfahren mit automatischer Verzollung an, dieses Verfahren setzt aber voraus, dass der Dienstleister von Anfang an die gesamte Transportkette kontrolliert. Wird die Sendung, wie im geschilderten Fall, erst innerhalb Deutschlands von einem anderen Zusteller übergeben, ist die ursprünglich vorgesehene durchgängige Verzollungskette unterbrochen, ohne dass der Empfänger davon zunächst etwas mitbekommt.
Warum eigenes Handeln besser ist als Abwarten
Wird eine fehlende Verzollung erkannt, sollte aktiv das zuständige Zollamt kontaktiert werden, statt auf eine automatische Klärung durch die beteiligten Logistikdienstleister zu warten. Eine proaktive Meldung mit Bitte um nachträgliche Verzollung wird in der Regel unkompliziert bearbeitet, solange erkennbar ist, dass keine Absicht zur Steuerhinterziehung vorlag, sondern ein tatsächliches logistisches Missverständnis in der Lieferkette.
Kontaktieren Sie das örtliche Zollamt, schildern Sie den Fall und bitten Sie um nachträgliche Verzollung. Wer selbst Zugang zu ATLAS hat, kann das direkt eingeben, ansonsten hilft eine befreundete Spedition weiter, die das für einen übernimmt.
Kommentar zur praktischen Lösung bei fehlender Verzollung
Wie sich das Problem für zukünftige Lieferungen vermeiden lässt
Wer Ware aus Nicht-EU-Ländern importiert, sollte in der Bestellvereinbarung mit dem Hersteller explizit festlegen, welcher Logistikdienstleister für den gesamten Transportweg verantwortlich ist, statt sich auf eine allgemeine Zusicherung eines bestimmten internationalen Paketdienstes zu verlassen. Eine klare vertragliche Regelung, verbunden mit einer Sendungsverfolgung über die gesamte Strecke, deckt einen Wechsel des tatsächlichen Zustellers frühzeitig auf, bevor die Ware überhaupt in Deutschland ankommt.
Was praktisch weiterhilft
- Bei erkannter fehlender Verzollung aktiv das Zollamt kontaktieren. Ein proaktives Vorgehen wird in der Regel unkompliziert bearbeitet.
- Spedition mit ATLAS-Zugang für die Nachverzollung einbeziehen. Ohne eigenen Zugang ist das der schnellste Weg zur Klärung.
- Verantwortlichkeit für den gesamten Transportweg vertraglich festlegen. Das verhindert einen unbemerkten Wechsel des tatsächlichen Zustellers.
- Sendungsverfolgung über die komplette Strecke aktiv prüfen. Ein Wechsel des Zustellers lässt sich so frühzeitig erkennen.