Ein Händler stellte eine unscheinbare Frage: Er wolle einen Satz aus verschiedenen Schrauben zu einem Festpreis anbieten – muss er dafür einen Grundpreis angeben? Und falls ja, nach Stück oder nach Kilogramm?
Die Antwort aus der Runde war klar: Bei Abgabe nach Stück gibt es keinen Grundpreis im rechtlichen Sinne – und Schrauben werden üblicherweise nicht nach Gewicht verkauft.
Die Frage ist trotzdem ein guter Aufhänger, weil Preisangaben zu den Themen gehören, bei denen kleine Fehler regelmäßig teuer werden – und weil eine der wichtigsten Regeln in diesem Bereich eine ist, die man nur einhalten kann, wenn man vorher etwas dokumentiert hat.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Die kurze Antwort
Drei Bereiche, in denen die meisten Fehler passieren:
- Grundpreis – nötig bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche abgegeben werden. Bei Stückware in der Regel nicht.
- Gesamtpreisangabe – Endpreis, Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer und auf Versandkosten, leicht auffindbar.
- Streichpreise und Rabatte – hier steckt die Regel, die am häufigsten unbemerkt verletzt wird.
Zu Punkt drei: Wer mit einer Preisermäßigung wirbt, muss dabei in der Regel den niedrigsten Preis der letzten dreißig Tage als Bezugsgröße angeben. Und das kannst du nur, wenn du deine Preishistorie kennst.
Der praktische Kern dieses Artikels ist deshalb einfach: Archiviere deine Preise. Täglich, automatisiert, je Artikel und je Kanal.
Grundpreis: wann ja, wann nein
Die Faustregel: Der Grundpreis ist gefragt, wenn eine Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird – also überall dort, wo Kunden Packungsgrößen vergleichen wollen.
Bei Stückware entfällt er in der Regel. Ein Sortiment aus unterschiedlichen Teilen zu einem Festpreis – wie der Schraubensatz aus dem Ausgangsfall – ist genau so ein Fall: Es gibt keine sinnvolle Bezugsgröße, weil die Bestandteile verschieden sind.
Anders sieht es aus, wenn du gleichartige Stücke in verschiedenen Mengen anbietest. Dann erwarten Kunden einen Vergleich, und die Angabe je Stück ist auch dann sinnvoll, wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Praktischer Hinweis: Klär diese Frage einmal je Warengruppe statt je Artikel. Innerhalb einer Gruppe ist die Antwort fast immer identisch – und in der Warenwirtschaft ist es ein Pflichtfeld, das sich einmal befüllen und dann vererben lässt.
Die Regel, die Dokumentation voraussetzt
Preisermäßigungen sind der häufigste Anlass für Beanstandungen – nicht weil Händler tricksen wollen, sondern weil sie den Bezugspreis nicht belegen können.
Was du auseinanderhalten musst:
Bezug auf eine unverbindliche Preisempfehlung. Zulässig, wenn sie tatsächlich existiert, aktuell ist und als solche gekennzeichnet wird. Auf Marktplätzen gehört das entsprechende Feld gepflegt – sonst entstehen Streichpreise, die niemand geprüft hat.
Bezug auf den eigenen früheren Preis. Hier greift die Dreißig-Tage-Regel: Maßgeblich ist in der Regel der niedrigste Preis, den du im vorangegangenen Zeitraum verlangt hast. Wer einen Artikel kurz vor der Aktion hochsetzt und dann „reduziert“, verstößt dagegen – auch wenn es nicht so gemeint war.
Aktionszeiträume. Eine befristete Aktion muss auch enden. Ein Rabatt, der dauerhaft läuft, ist kein Rabatt.
Und der Punkt, der über allem steht: Ohne Preishistorie kannst du im Streitfall nichts belegen. Ein täglicher Export der Preise je Artikel und Kanal kostet nichts und ist genau die Unterlage, die dann gebraucht wird.
Rabatte als Marketingfrage
Aus einer Diskussion über eine Verbraucherumfrage – demnach erwarteten Kunden zum Aktionstag mindestens fünfzig Prozent Nachlass – kam eine bemerkenswert klare Gegenposition.
Ein Händler beschrieb, warum er sich grundsätzlich nicht beteiligt: Solche Aktionen schadeten ihm, weil Kunden dann annehmen, sie würden normalerweise über den Tisch gezogen. Und sie schadeten den Marken, weil der Eindruck von Ramschware entstehe.
Das ist kein juristisches Argument, aber ein wichtiges. Die rechtlich sauberste Rabattdarstellung nützt wenig, wenn die Rabattdichte insgesamt das Preisgefüge beschädigt – und wenn am Ende niemand mehr zum regulären Preis kauft.
Aus einem Shop-Feedback kam dazu der passende Praxishinweis: Wenn bei jedem Artikel ein Rabatt angezeigt wird, verliert das Signal seine Wirkung und wirkt schnell unglaubwürdig.
Der Rest der Pflichtangaben
Aus mehreren Shop-Prüfungen im Material kamen immer wieder dieselben Lücken:
- Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer in Übersichten, nicht nur auf der Produktseite
- Versandkosten leicht auffindbar und vor dem Bestellabschluss klar beziffert
- Grundpreis dort, wo er erforderlich ist
- Lieferzeitangabe – konkret, nicht „in der Regel schnell“
- Zusätzliche Pflichtangaben bei bestimmten Warengruppen, etwa Alters- oder Inhaltsangaben
Diese Punkte kosten doppelt, wenn sie fehlen: rechtlich und weil Kunden eine Information vermissen, die sie zur Kaufentscheidung brauchen.
Schritt für Schritt
Schritt 1 – Preishistorie automatisiert speichern
Täglich, je Artikel und Kanal, mit Datum. Das ist die Grundlage für jede Rabattdarstellung.
Schritt 2 – Grundpreispflicht je Warengruppe klären
Einmal entscheiden, im Artikelstamm hinterlegen, an alle Kanäle ausspielen.
Schritt 3 – Die Streichpreis-Logik festlegen
Bezug auf Preisempfehlung oder auf den eigenen früheren Preis? Beide Wege sind möglich, aber sie folgen unterschiedlichen Regeln – und dürfen nicht vermischt werden.
Schritt 4 – Preisempfehlungsfelder pflegen
Auf Marktplätzen und im Shop. Ein veraltetes Feld erzeugt automatisch einen falschen Streichpreis.
Schritt 5 – Aktionen befristen und beenden
Mit Start- und Enddatum im System, nicht per Erinnerung.
Schritt 6 – Die Rabattdichte prüfen
Wie viele Artikel zeigen gleichzeitig eine Ermäßigung? Wenn es fast alle sind, ist das kein Preisvorteil mehr, sondern der neue Normalpreis.
Schritt 7 – Die übrigen Pflichtangaben durchgehen
Umsatzsteuerhinweis, Versandkosten, Lieferzeit, warengruppenspezifische Angaben.
Schritt 8 – Jährlich prüfen
Zusammen mit dem allgemeinen Rechtstexte-Check. Die Anforderungen ändern sich, die eigenen Vorlagen selten von allein.
FAQ
Brauche ich für ein Set aus verschiedenen Teilen einen Grundpreis?
In der Regel nicht. Der Grundpreis betrifft Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche abgegeben werden – nicht Stückware oder gemischte Sets zum Festpreis.
Worauf darf ich einen Streichpreis beziehen?
Auf eine tatsächlich bestehende Preisempfehlung – oder auf deinen eigenen früheren Preis, wobei dann in der Regel der niedrigste Preis der letzten dreißig Tage maßgeblich ist.
Warum sollte ich meine Preise archivieren?
Weil du den Bezugspreis sonst nicht belegen kannst. Rückwirkend lässt sich das nicht rekonstruieren.
Darf eine Rabattaktion dauerhaft laufen?
Nein. Eine als befristet dargestellte Aktion muss auch enden – sonst ist die Darstellung irreführend.
Schadet zu viel Rabatt?
Nach der Erfahrung mehrerer Händler ja: Dauerrabatte beschädigen das Preisgefüge und die Wahrnehmung der Marke.
Fazit
Preisangaben sind ein Thema, bei dem die meisten Fehler unbeabsichtigt entstehen – durch ein nicht gepflegtes Feld, eine vergessene Aktion oder einen Bezugspreis, den niemand belegen kann.
Die eine Maßnahme, die den größten Teil davon abfängt, ist unspektakulär: Speicher deine Preise täglich mit Datum. Damit ist jede Rabattdarstellung belegbar – und der Rest ist eine Frage von Feldern, die einmal richtig befüllt werden.