Ein Online-Händler berichtet von einer Abmahnung, die er wegen einer aus Sicht der Gegenseite falschen Anrede in E-Mails und auf einer Rechnung erhalten hat: Eine non-binäre Person war dort als Herr angesprochen worden. Die beauftragte Kanzlei stützte sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG.
Solche Fälle zeigen, dass die klassische Anrede in automatisierten Kunden- und Rechnungsprozessen zunehmend rechtlich relevant werden kann, auch wenn ein Verstoß im Einzelfall nicht zwingend gerichtlich bestätigt werden muss, um bereits erheblichen Aufwand und Unsicherheit auszulösen.
Für Online-Shops mit standardisierten Bestell- und Rechnungsprozessen stellt sich damit die praktische Frage, wie sich die eigene Kundenkommunikation technisch so gestalten lässt, dass eine geschlechtsneutrale Anrede möglich ist, ohne dass dafür jede Bestellung manuell geprüft werden muss.
Viele moderne Shop- und Warenwirtschaftssysteme bieten inzwischen die Möglichkeit, neben Herr und Frau auch eine neutrale oder frei wählbare Anredeform anzubieten. Wer diese Option noch nicht eingerichtet hat, sollte prüfen, ob die eigene Software das bereits unterstützt, und die entsprechende Einstellung gegebenenfalls aktivieren.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung im Einzelfall lohnt sich für Online-Händler grundsätzlich eine kritische Prüfung der eigenen Standard-Textbausteine in E-Mails und Rechnungen. Eine kleine Anpassung an dieser Stelle kann sowohl rechtliche Risiken reduzieren als auch die Kundenwahrnehmung positiv beeinflussen.