Ein Unternehmer berichtet von Schwierigkeiten, gegenüber einer aus seiner Sicht teils berechtigten, aber unglücklich formulierten Bewertung auf einem bekannten Gütesiegel-Portal Stellung zu nehmen, da die Beanspruchung des eigenen Profils trotz identischer Domain der Mailadresse technisch nicht funktioniert.
Besonders ärgerlich empfindet der Unternehmer dabei, dass unmittelbar nach dem Versuch, auf die Bewertung zu reagieren, eine Vertriebsansprache des Bewertungsportals selbst erfolgt, was den Eindruck verstärkt, das eigentliche Anliegen werde nicht ernst genommen.
Aus rechtlicher Sicht weist der Unternehmer zudem darauf hin, dass bei einer B2B-Transaktion andere gesetzliche Maßstäbe gelten als im klassischen Verbrauchergeschäft, was bei der Bewertung der Berechtigung einer Kundenbewertung mitunter übersehen wird.
Für Unternehmen, die überwiegend im B2B-Bereich tätig sind, lohnt sich eine bewusste, sachliche Reaktion auf Kundenbewertungen, unabhängig von deren technischer Anfechtbarkeit, da eine ruhige, professionelle öffentliche Antwort langfristig glaubwürdiger wirkt als ein frustrierter oder gar unhöflicher Umgangston, selbst wenn die eigentliche Bewertung aus Unternehmenssicht nicht vollständig fair erscheint.