Ein Bild, das Jahre zuvor rechtmäßig bei einem Stockfoto-Anbieter gekauft wurde, kann heute noch zu einer Abmahnung führen, selbst wenn es längst in einer vergessenen Unterkategorie der eigenen Website verschwunden ist. Spezialisierte Agenturen durchsuchen mit KI-gestützten Systemen inzwischen systematisch das Netz nach Bildduplikaten und identifizieren dabei auch kleinste, kaum sichtbare Nutzungen.
Entscheidend ist im Ernstfall der Nachweis der ursprünglichen Rechteinhaberschaft. Wer die Kaufbelege und möglichst auch die Original-Metadaten des Bildes noch vorliegen hat, ist klar im Vorteil. Genau hier liegt aber das praktische Problem: Buchhaltungsunterlagen dürfen nach zehn Jahren gelöscht werden, während Bildrechte deutlich länger nachwirken können.
Ein zweiter, ähnlich gelagerter Fall betrifft Bildmaterial von Herstellern oder Puzzleproduzenten, deren eigene Lizenzrechte irgendwann ausgelaufen sind, ohne dass der Händler davon informiert wurde. Auch hier haftet am Ende meist derjenige, der das Bild auf seiner eigenen Seite zeigt, unabhängig davon, von wem es ursprünglich stammt.
Für die Praxis bedeutet das: Es lohnt sich, regelmäßig alle Bildquellen auf der eigenen Website zu überprüfen und im Zweifel zu dokumentieren, woher jedes einzelne Bild stammt und wie lange die zugehörigen Nutzungsrechte gelten. Eine einfache interne Liste mit Bildquelle, Kaufdatum und Lizenzumfang kann im Streitfall viel Zeit und Geld sparen.
Wichtig ist außerdem, alte Server- und Festplattenbestände vor dem Löschen genau zu sichten. Gerade bei Umzügen auf neue Systeme gehen Metadaten und Kaufnachweise häufig unbeabsichtigt verloren, was die spätere Verteidigung gegen eine Abmahnung erheblich erschwert.