Einwegkunststoffverordnung DIVID: Wenn kein Wirtschaftsprüfer die eigene Meldung testieren will

Im Rahmen der deutschen Einwegkunststoffverordnung müssen in der DIVID registrierte Unternehmen ihre Jahresmengen von einem im Verpackungsregister eingetragenen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Ein Unternehmer berichtet von der überraschenden Erfahrung, dass gleich zehn kontaktierte, eingetragene Prüfer die Übernahme des Auftrags trotz eines Honorars von über 2.000 Euro ablehnten, mit der pauschalen Begründung, es lohne sich finanziell nicht.

Auch eine direkte Anfrage bei der zuständigen DIVID-Stelle selbst blieb nach Darstellung des Betroffenen unbeantwortet, was die Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht praktisch erheblich erschwert, obwohl der Wille zur Erfüllung eindeutig vorhanden ist.

Solche strukturellen Engpässe bei der Verfügbarkeit spezialisierter Prüfer sind ein wiederkehrendes Problem bei neueren regulatorischen Pflichten, bei denen die tatsächliche Marktkapazität an qualifizierten Dienstleistern mit der gesetzlichen Anforderung nicht Schritt hält.

Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich, frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist mehrere eingetragene Prüfer parallel zu kontaktieren, überregional zu suchen statt sich auf lokale Anbieter zu beschränken, und im Fall anhaltender Erfolglosigkeit die eigene Situation schriftlich und mit Nachweis der Bemühungen gegenüber der zuständigen Behörde zu dokumentieren, um im Zweifel zumindest den guten Willen zur Erfüllung der Pflicht belegen zu können.