Ein Händler bringt ein Gefühl auf den Punkt, das viele im Onlinehandel teilen: Vor lauter Antragsschreiberei und neuen Nachweispflichten bleibt kaum noch Zeit für die eigentliche unternehmerische Arbeit. Konkret genannt werden dabei zwei anstehende Anforderungen, der Nachweis einer entwaldungsfreien Lieferkette sowie die Benennung eines Entsorgungsbeauftragten in jedem belieferten Land.
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nachzuweisen, dass diese nicht auf nach einem Stichtag entwaldeten Flächen erzeugt wurden. Betroffen sind unter anderem Holz, Kautschuk, Soja, Kakao und Palmöl sowie zahlreiche daraus gefertigte Erzeugnisse, was deutlich mehr Sortimente betrifft, als viele Händler zunächst vermuten.
Parallel dazu verlangen mehrere EU-Länder im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung die Benennung eines lokalen Bevollmächtigten oder Entsorgungsbeauftragten, was bei grenzüberschreitendem Versand in viele Länder zu erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand führt.
Für kleinere Händler bedeutet die Summe dieser Anforderungen eine reale Belastung, die weniger im einzelnen Nachweis als in der schieren Anzahl paralleler, teils überlappender Pflichten liegt. Wichtig ist deshalb eine strukturierte Herangehensweise, statt jede Anforderung isoliert und unter Zeitdruck abzuarbeiten.
Praktisch empfiehlt sich, für jede relevante Regulierung eine feste Zuständigkeit und einen wiederkehrenden Prüftermin im Kalender zu verankern, betroffene Produktgruppen sauber zu dokumentieren und wo möglich auf gebündelte Dienstleister für mehrere Länder zurückzugreifen, statt für jedes Land eine separate Einzellösung aufzubauen.