EU-Zollfreigrenze für Kleinsendungen gefallen: Was das für Online-Händler bedeutet

Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern in der EU Geschichte. Bis dahin waren Pakete aus Drittländern bis zu diesem Warenwert von Zollabgaben befreit, was vor allem Direktimporten aus China einen erheblichen Kostenvorteil verschafft hat.

An die Stelle der bisherigen Regelung tritt für eine Übergangszeit bis zum 1. Juli 2028 eine pauschale Zollabgabe von drei Euro je Warenkategorie innerhalb einer Sendung. Wichtig dabei: Enthält ein Paket mehrere unterschiedliche Warenarten nach Zolltarif, kann die Pauschale mehrfach anfallen, während mehrere identische Artikel in der Regel nur einmal berechnet werden.

Für Ende 2026 ist zusätzlich eine EU-weite Bearbeitungsgebühr pro Sendung im Gespräch, deren genaue Höhe noch nicht final feststeht. Langfristig soll ab etwa 2028 über eine neue EU-Zolldatenplattform jede Einfuhr nach dem regulären Zolltarif verzollt werden, wodurch die pauschale Übergangsregelung wieder entfällt.

Hintergrund der Reform ist der massive Anstieg der Kleinsendungen aus Drittländern: Nach Angaben der EU-Kommission erreichten diese zuletzt mehrere Milliarden Pakete pro Jahr, der überwiegende Teil davon aus China. Die EU begründet die Neuregelung ausdrücklich mit Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Händlern, die innerhalb der EU produzieren, lagern und Steuern zahlen.

Für europäische Online-Händler kann die Reform mittelfristig einen spürbaren Wettbewerbsvorteil bedeuten, da der bisherige Preisvorsprung von Plattformen mit Direktversand aus Fernost zumindest teilweise wegfällt. Wer selbst Waren oder Zubehör aus Nicht-EU-Ländern importiert, etwa Muster, Ersatzteile oder Verpackungsmaterial, sollte die eigene Kalkulation um die neue Zollpauschale ergänzen und die Sortierung der Warenkategorien in Sendungen genauer prüfen.