Der IDO Verband für internationale Dienstleistungen und Organisation ist vielen Online-Händlern als Absender wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bekannt. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch Gerichtsentscheidungen, die einzelne Forderungen des Vereins zurückweisen, etwa wenn es um die Zahlung von Vertragsstrafen aus zuvor abgegebenen Unterlassungserklärungen geht.
In mehreren dokumentierten Fällen haben Oberlandesgerichte entsprechende Klagen abgewiesen und dabei unter anderem auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Klagebefugnis und der ordnungsgemäßen Vertretung solcher Verbände verwiesen. Für betroffene Händler ist das eine ermutigende Entwicklung, auch wenn jeder Einzelfall gesondert zu bewerten bleibt.
Wichtig für die Praxis: Wer eine Zahlungsaufforderung wegen einer angeblichen Vertragsstrafe erhält, sollte diese nicht vorschnell begleichen, sondern zunächst die konkrete rechtliche Grundlage und die formale Berechtigung des Verbands prüfen lassen. Gerade bei älteren Unterlassungserklärungen hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben.
Für Händler, die überhaupt eine Unterlassungserklärung gegenüber einem solchen Verband abgegeben haben, kann sich zudem ein Blick darauf lohnen, ob diese Erklärung inzwischen kündbar ist. Auch hierzu gibt es zunehmend Gerichtsentscheidungen, die betroffenen Unternehmen mehr Handlungsspielraum einräumen als früher angenommen.
Wer aktuell mit einer Zahlungsaufforderung oder einer neuen Abmahnung eines solchen Verbands konfrontiert ist, sollte die eigene Situation nicht isoliert betrachten, sondern sich in der Händler-Community und bei spezialisierten Anwälten über aktuelle Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen informieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird.