Unterlassungserklärungen gegen den IDO Verband: Warum eine Kündigung sinnvoll sein kann

Viele Online-Händler haben in der Vergangenheit gegenüber dem IDO Verband Unterlassungserklärungen abgegeben, häufig verbunden mit einer erheblichen Vertragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes. Aktuelle Entwicklungen deuten darauf hin, dass solche älteren Erklärungen unter bestimmten Voraussetzungen kündbar sein können.

Für betroffene Händler mit einer noch bestehenden alten Unterlassungserklärung lohnt sich deshalb eine anwaltliche Prüfung, ob eine Kündigung im eigenen Fall in Betracht kommt. Eine erfolgreiche Kündigung würde das Risiko einer künftigen Vertragsstrafenforderung deutlich reduzieren, insbesondere wenn sich die zugrunde liegende Rechtslage seit Abgabe der Erklärung verändert hat.

Wichtig ist dabei, eine solche Kündigung nicht eigenständig und ohne rechtliche Begleitung auszusprechen. Eine unsauber formulierte oder unbegründete Kündigung kann im Zweifel mehr Probleme schaffen, als sie löst, etwa wenn dadurch eine neue Angriffsfläche für weitere rechtliche Schritte entsteht.

Für Händler, die noch keine Unterlassungserklärung gegenüber diesem oder einem vergleichbaren Verband abgegeben haben, aber eine Abmahnung erhalten, gilt ohnehin: Vor der Unterschrift einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen sollte immer eine unabhängige rechtliche Einschätzung eingeholt werden, da solche Erklärungen typischerweise über viele Jahre nachwirken.

Wer unsicher ist, ob eine eigene alte Erklärung betroffen sein könnte, sollte diese zusammen mit einer spezialisierten Kanzlei durchsehen. Der Aufwand für eine solche Prüfung ist überschaubar, das potenzielle Einsparpotenzial bei künftigen Vertragsstrafen kann dagegen erheblich sein.