Verschärfte UWG-Regeln gegen Greenwashing und Dark Patterns: Was Online-Händler jetzt prüfen sollten

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gebilligt, das zwei EU-Richtlinien zum Schutz vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken in nationales Recht umsetzt. Die neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 gelten.

Künftig dürfen allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich nur noch verwendet werden, wenn dafür eine nachweislich anerkannte, hervorragende Umweltleistung vorliegt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich anerkannt sein, was viele bislang gebräuchliche, weniger strenge Kennzeichnungen betreffen dürfte.

Gleichzeitig wird die unzulässige Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch bestimmte manipulative Online-Gestaltungen, etwa bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ausdrücklich untersagt, mit teils erheblichen Bußgeldern bei Verstößen. Der spätestmögliche Anwendungszeitpunkt soll dabei ermöglichen, bereits im Handel befindliche Ware mit alter Kennzeichnung noch rechtssicher abzuverkaufen.

Für Online-Händler lohnt sich schon jetzt eine kritische Prüfung eigener Marketingaussagen zu Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sowie der eigenen Website- und Checkout-Gestaltung auf mögliche Dark-Pattern-Elemente, etwa vorab angehakte Zusatzoptionen oder künstlich erzeugten Zeitdruck, um rechtzeitig vor dem Anwendungsbeginn im September 2026 compliant aufgestellt zu sein.