Eine Kundin macht einen Händler darauf aufmerksam, dass sein komplettes Sortiment mit rund 80 Prozent Rabatt auf einem anderen, unbekannten Shop angeboten wird. Bei genauerer Prüfung zeigt sich: Sämtliche Bilder und Texte wurden identisch kopiert, lediglich Artikelnummern und Preise wurden verändert, ein Impressum fehlt vollständig, als Kontakt dient nur eine private E-Mail-Adresse.
Auf derselben betrügerischen Plattform finden sich zudem die Sortimente mehrerer direkter Wettbewerber, jeweils nach demselben Muster kopiert und zu einem Bruchteil des Originalpreises angeboten, was auf ein systematisches, mehrere Händler gleichzeitig betreffendes Vorgehen hindeutet.
Solche Fälle sind rechtlich als klarer Urheberrechts- und Wettbewerbsverstoß einzuordnen, praktisch aber oft schwer durchzusetzen, da Betreiber solcher Fake-Shops häufig anonym im Ausland agieren und identifizierte Domains schnell durch neue ersetzt werden.
Der pragmatischste erste Schritt ist meist die Meldung der betrügerischen Domain beim zuständigen Hosting-Anbieter und Registrar sowie eine Anzeige bei der Polizei, kombiniert mit einer Information an die eigenen Kunden über offizielle Kanäle. Ein vollständiges Unterbinden ist selten möglich, doch eine konsequente, dokumentierte Meldung erschwert Betrügern zumindest die fortgesetzte Nutzung derselben Infrastruktur.