Widerrufsbutton: Pflicht für jeden Onlineshop seit 2026

Arbeitsplatz mit Laptop als Symbol für den Widerrufsbutton im Onlineshop

Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Pflicht für den Onlinehandel: Der neue Paragraf 356a BGB verlangt von allen Unternehmen im B2C-Fernabsatz, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, den sogenannten Widerrufsbutton. Die Regelung setzt eine EU-Richtlinie um und kennt keine Übergangsfrist.

Wie der Button funktionieren muss

Konkret bedeutet das: Kunden müssen über einen deutlich sichtbaren, dauerhaft erreichbaren Link, etwa im Footer der Seite, eine Widerrufsfunktion nutzen können. Der Prozess ist zweistufig aufgebaut. Zunächst gibt der Kunde seine Daten wie Name, E-Mail-Adresse und die betreffende Ware ein, anschließend bestätigt er den Widerruf über eine gesonderte Schaltfläche. Der Kunde erhält danach eine Bestätigung per E-Mail inklusive Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs.

Wer diese Funktion nicht eingebaut hat, geht ein spürbares Abmahnrisiko ein, da es sich um eine originäre Marktverhaltensregel handelt, die auch von Mitbewerbern verfolgt werden kann. Zusätzlich sieht das Gesetz für gravierende Verstöße empfindliche Bußgelder vor, die sich bei größeren Unternehmen am Jahresumsatz orientieren können.

Ein zweiter, oft unterschätzter Aspekt betrifft die Widerrufsbelehrung selbst. Sie muss um einen Hinweis ergänzt werden, wo der Widerruf ausgeübt werden kann. Fehlt dieser Hinweis, drohen zwar keine klassischen Mitbewerber-Abmahnungen, dafür aber ein verlängertes Widerrufsrecht der Kunden von bis zu einem Jahr und vierzehn Tagen.

Das Problem für reine Marktplatzhändler

Besonders herausfordernd wird es für Händler, die ausschließlich über Marktplätze verkaufen. Hier ist man auf die jeweilige Plattform angewiesen, den passenden Widerrufslink technisch bereitzustellen. Ein Verweis auf den eigenen Shop ist zwar denkbar, wird von manchen Plattformen aber als Verstoß gegen deren eigene Richtlinien gewertet. Wer ausschließlich auf Marktplätzen aktiv ist, sollte deshalb den Kontakt zum jeweiligen Plattformbetreiber suchen, um Klarheit über die technische Umsetzung zu bekommen.

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