Die Verordnung, die Grundlage für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung war, kurz OS-Plattform, wurde zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Damit ist auch die bisherige Pflicht entfallen, auf der eigenen Website einen leicht zugänglichen Link zu dieser Plattform bereitzustellen.
Hintergrund der Abschaffung war die geringe tatsächliche Nutzung: Trotz mehrerer Millionen Besuche pro Jahr wurden über die Plattform am Ende nur wenige hundert Streitfälle jährlich tatsächlich an eine Schlichtungsstelle weitergeleitet. Die EU-Kommission zog daraus den Schluss, dass die Plattform für Verbraucherinnen und Verbraucher keinen relevanten praktischen Nutzen mehr bot.
Konkreter Handlungsbedarf
Für Online-Händler bedeutet das: Alle Hinweise auf die OS-Plattform, inklusive des bekannten Links zur europäischen Kommissionsseite, sollten aus Impressum, AGB und gegebenenfalls auch aus E-Mail-Signaturen entfernt werden. Wer den veralteten Hinweis weiterhin führt, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da es sich um eine überholte, nicht mehr zutreffende Information handelt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Die sonstigen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben von dieser Änderung unberührt. Unternehmen müssen also weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer nationalen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ein kurzer Blick in das eigene Impressum und die AGB lohnt sich also in jedem Fall, insbesondere wenn diese Texte seit längerer Zeit nicht mehr aktualisiert wurden. Die Anpassung ist in der Regel mit wenigen Handgriffen erledigt, senkt aber das Risiko einer vermeidbaren Abmahnung spürbar. Bei der Gelegenheit lohnt auch die Prüfung des seit Juni 2026 verpflichtenden Widerrufsbuttons.