Wer Konkurrenten über unberechtigte Infringement-Meldungen auf Amazon oder anderen Marktplätzen gezielt aus dem Markt drängt, muss künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Betroffene in solchen Fällen sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz einklagen können.
Für Händler, die selbst schon einmal Opfer einer falschen Marken- oder Patentverletzungsmeldung geworden sind und dadurch Listings oder gar das gesamte Konto verloren haben, ist das eine wichtige Nachricht. Bislang blieb oft nur der mühsame Weg über den Plattform-Support, ohne dass der eigentliche Verursacher zur Verantwortung gezogen werden konnte.
Wichtig ist dabei die praktische Umsetzung: Wer eine unberechtigte Meldung vermutet, sollte nicht nur die Plattform kontaktieren, sondern aktiv versuchen, die meldende Partei zu identifizieren. Möglich ist das unter anderem über das Auskunftsrecht gegenüber der Plattform oder über öffentlich einsehbare Register wie das Patent- und Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts.
Dieser Weg ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden und erfordert häufig anwaltliche Unterstützung, insbesondere wenn die Plattform die Herausgabe der Daten des Melders zunächst verweigert oder verzögert.
Für Händler, die wiederholt Ziel solcher Meldungen werden, lohnt sich dennoch die konsequente Verfolgung des Rechtswegs. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf schafft eine wichtige Grundlage, um systematischen Missbrauch von Meldeverfahren als Wettbewerbsinstrument wirksam zu bekämpfen, statt ihn tatenlos hinzunehmen.