Ein Händler berichtet von einem befreundeten Kollegen, der über eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei vermeintliche Insolvenzware angeboten bekam und dabei einen Schaden von knapp 100.000 Euro erlitt, gemeinsam mit mindestens einem weiteren betroffenen Händler.
Besonders perfide an diesem Betrugsmuster ist, dass die genannte Kanzlei tatsächlich existierte, ihren Geschäftsbetrieb aber bereits vor einigen Jahren eingestellt hat. Die im Internet weiterhin auffindbaren alten Kontaktdaten und der Name der Kanzlei werden von den eigentlichen Betrügern offenbar missbräuchlich weiterverwendet, um Seriosität vorzutäuschen.
Für Händler, die regelmäßig Insolvenz- oder Sonderpostenware über vermeintliche Kanzleien oder Insolvenzverwalter beziehen, zeigt dieser Fall die Notwendigkeit einer unabhängigen Verifizierung, etwa durch direkten Abgleich mit dem offiziellen Insolvenzregister und einer telefonischen Rückversicherung über eine selbst recherchierte, nicht aus der Angebots-E-Mail stammende Nummer.
Wer selbst schon einmal Kontakt zu der genannten Kanzlei hatte oder Insolvenzware angeboten bekam, die sich im Nachhinein als nicht existent herausstellte, sollte sich mit anderen möglicherweise Betroffenen austauschen und den Sachverhalt der Polizei melden, um weitere Schadensfälle zu verhindern und gegebenenfalls gemeinsam rechtlich vorzugehen.