Amtsgericht weist Klage gegen Retourenbetrug ab: Ein ernüchterndes Urteil für Händler

Ein Händler versuchte gerichtlich durchzusetzen, dass ein Kunde für eine nicht zurückgesandte Ware zahlen muss, nachdem dieser die Retoure stattdessen an einen anderen Händler adressiert hatte, der den Empfang zwar gegenüber dem Kunden bestätigte, die Ware aber nie an den ursprünglichen Verkäufer oder zurück an den Kunden weiterleitete.

Das zuständige Amtsgericht wies die Klage im vereinfachten Verfahren ab und verurteilte den klagenden Händler zur Übernahme der Verfahrenskosten, ohne dass aus der öffentlich zugänglichen Urteilsformel eine ausführliche inhaltliche Begründung ersichtlich wird.

Für den betroffenen Händler bedeutet dieses Ergebnis, dass er trotz eines nachweislich falsch adressierten und letztlich verschollenen Retourenpakets sowohl auf der Ware als auch auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt, ein aus Händlersicht wenig zufriedenstellendes Resultat.

Für die eigene Praxis zeigt dieser Fall, wie wichtig eine möglichst eindeutige, plattforminterne Nachverfolgung von Retouren ist, etwa durch verpflichtende Nutzung des bereitgestellten Retourenlabels mit eindeutiger Sendungsverfolgung, um im Streitfall den tatsächlichen Verbleib einer Rücksendung besser belegen zu können, statt sich allein auf die Aussage des Kunden oder eines dritten Händlers verlassen zu müssen.