Wenn Kunden fremde Ware zurücksenden und Erstattung fordern: Ein Betrugsmuster mit Eskalationsdrohung

Ein Händler berichtet von einem Kunden, der einen gebrauchten, dem Händler völlig fremden Heimtextilartikel zurücksendet und darauf besteht, diesen Artikel tatsächlich vom Händler erhalten zu haben. Auf den klaren Hinweis, dass der Artikel nie im eigenen Sortiment geführt wurde, reagiert der Kunde mit der Drohung, den Fall bei Amazon zu melden, sollte keine Erstattung erfolgen.

Verschärft wird die Situation durch eine emotional aufgeladene Argumentation des Kunden, der auf seine finanzielle Situation als vermeintlichen Grund für die Forderung verweist, was die sachliche Klärung des eigentlichen Sachverhalts zusätzlich erschwert.

Aus Sicht des betroffenen Händlers fällt die anschließende Reaktion von Amazon auf diesen erkennbaren Betrugsversuch unbefriedigend aus, was ein grundsätzliches Problem verdeutlicht: Die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Kundenbehauptung liegt in der Praxis faktisch häufig beim Händler, selbst wenn der zurückgesendete Artikel offensichtlich nicht zum eigenen Sortiment gehört.

Für solche Fälle empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation des eigenen, tatsächlich geführten Sortiments sowie eine sachliche, aber konsequente Kommunikation gegenüber der Plattform, in der auf die offensichtliche Unstimmigkeit klar und mit Belegen hingewiesen wird, statt sich von der emotionalen Argumentation des Kunden zu einer vorschnellen Erstattung drängen zu lassen.