In Deutschland gab es zuletzt rund 30.000 Insolvenzverfahren pro Jahr, aber nur etwa 35 Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Dieses Verhältnis ist bemerkenswert, denn es bedeutet: Ein Instrument, das eigens dafür geschaffen wurde, Unternehmen vor der Insolvenz zu retten, wird praktisch nicht genutzt.
Der Zeitpunkt entscheidet über alles
Der wichtigste Punkt kommt zuerst, weil er die meisten Fehler verursacht: Das StaRUG steht nur zur Verfügung, solange die Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist. Zugangsvoraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, ist der Weg versperrt und es gilt die Insolvenzantragspflicht.
Damit kehrt sich die übliche Reihenfolge um. Wer wartet, bis nichts mehr geht, hat die Option bereits verloren. Wer bei den ersten belastbaren Anzeichen handelt, hat sie noch.
Warum die Haftung so ernst ist
Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt, ist das kein Formfehler, sondern eine Straftat. Bei überschaubaren Schulden bewegt sich die Sanktion häufig im Bereich einer Bewährungsstrafe, mit steigender Schuldenhöhe wächst die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet wurden.
Genau dieser zweite Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Wer in der Krise noch Lieferanten bezahlt, um den Betrieb am Laufen zu halten, kann für genau diese Zahlungen persönlich in Anspruch genommen werden.
Welche Wege es gibt
- Freier Gläubigervergleich. Verhandlungslösung ohne Gericht und ohne Öffentlichkeit. Setzt voraus, dass alle wesentlichen Gläubiger mitmachen. Ein einziger Verweigerer kann alles blockieren.
- StaRUG-Verfahren. Gerichtlich gestützte Restrukturierung ohne Insolvenz. Mehrheitsentscheidungen sind möglich, das Verfahren muss nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
- Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren. Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt, begleitet von einem Sachwalter.
- Regelinsolvenz. Ein Insolvenzverwalter übernimmt. Für den Fortbestand des Unternehmens die ungünstigste Variante.
Auf Social Media posten meist nur die Durchstarter. Bis sie eines Tages aufhören zu posten, aber das bekommt keiner mit.
Aus einem Erfahrungsaustausch unter Händlern
Was Händler konkret tun können
Der praktische Einstieg ist unspektakulär: eine rollierende Liquiditätsplanung über die nächsten dreizehn Wochen, wöchentlich fortgeschrieben. Sie beantwortet die Frage, ob und wann Geld fehlt, lange bevor es tatsächlich fehlt. Im Onlinehandel ist das besonders wichtig, weil Auszahlungszyklen von Marktplätzen und Zahlungsdienstleistern die Liquidität stark verschieben können.
Ergänzend gehört dazu, die eigenen Zahlungsverpflichtungen nach Dringlichkeit zu sortieren. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer haben eine Sonderstellung, weil ihre Nichtabführung eigene strafrechtliche Folgen hat, unabhängig von der Insolvenzfrage.
Die eigentliche Hürde
Dass ein Instrument existiert, das Unternehmen retten kann, und trotzdem kaum genutzt wird, hat weniger mit Recht zu tun als mit Psychologie. Die Krise einzugestehen fällt schwer, und je länger man wartet, desto teurer wird das Zögern. Der wirtschaftliche Unterschied zwischen einer Restrukturierung zum richtigen Zeitpunkt und einer Insolvenz ein halbes Jahr später ist in aller Regel erheblich.