Zum Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR erwarteten viele Onlinehändler eine sofortige Sperrwelle von Angeboten ohne die neu geforderten Angaben. Am eigentlichen Stichtag zeigte sich jedoch ein deutlich weniger dramatisches Bild.
Was tatsächlich geschah
Angebote ohne die vorgeschriebenen Kontaktdaten blieben auch nach dem Stichtag zunächst verfügbar. Eine flächendeckende Sperrung setzte nicht ein. Das entspricht einem Muster, das bei vielen regulatorischen Fristen zu beobachten ist: Die technische Durchsetzung erfolgt schrittweise statt exakt zum Termin.
Der Grund ist praktischer Natur. Eine Plattform, die zum Stichtag Millionen Angebote gleichzeitig deaktiviert, schadet zuerst sich selbst. Deshalb laufen solche Durchsetzungen in Wellen, oft beginnend bei Kategorien mit erhöhtem Sicherheitsrisiko.
Warum das keine Entwarnung ist
Die ausbleibende Sperrwelle sagt nichts über die Rechtslage aus. Die Pflichten gelten seit dem Stichtag unabhängig davon, ob eine Plattform sie durchsetzt. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden und Abmahnungen durch Mitbewerber.
Dass ein Verstoß nicht sofort auffällt, macht ihn nicht zulässig. Es verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem er auffällt.
Zur Einordnung der GPSR-Umsetzung
Hinzu kommt: Eine spätere Durchsetzungswelle trifft in aller Regel härter, weil sie umfassender vorbereitet ist. Wer bis dahin gewartet hat, steht dann unter Zeitdruck bei einer Aufgabe, die Wochen braucht.
Die Fristfalle beim Lagerbestand
Ein Detail wird häufig übersehen: Übergangsregelungen knüpfen bei Amazon nicht am Zeitpunkt des Produktlaunchs an, sondern am Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Lagerbestand eingesendet wurde. Ein seit Jahren gelisteter Artikel unterliegt damit vollständig den neuen Anforderungen, sobald neue Ware nachgeliefert wird.
Wie Sie priorisieren
Sinnvoll ist eine Reihenfolge nach Risiko und Umsatz. Beginnen Sie mit den umsatzstärksten Artikeln und mit Kategorien, in denen Sicherheitsanforderungen ohnehin hoch sind, etwa Elektro, Spielzeug und Kosmetik. Diese werden bei einer Durchsetzungswelle zuerst geprüft.
Für Artikel von Herstellern außerhalb der EU ist die Benennung einer verantwortlichen Person der aufwendigste Teil. Wer diese Rolle nicht selbst übernehmen kann, findet spezialisierte Dienstleister, die sie gegen Gebühr übernehmen. Auffällige Warnungen trotz vollständiger Daten sind allerdings ein bekanntes technisches Problem und nicht immer ein Hinweis auf eigene Fehler.
Was Sie dokumentieren sollten
Unabhängig vom Durchsetzungszeitpunkt lohnt es sich, die eigene Compliance nachvollziehbar festzuhalten. Sinnvoll ist eine einfache Übersicht, die für jede Artikelnummer festhält, welcher Hersteller benannt ist, welche verantwortliche Person in der EU hinterlegt wurde, wann die Angaben zuletzt geprüft wurden und welche Warnhinweise gelten.
Diese Liste hat zwei Funktionen. Im Fall einer behördlichen Anfrage ist sie die Grundlage der Auskunft. Und bei einer plattformseitigen Sperrung lässt sich damit binnen Minuten belegen, dass die Daten vollständig vorlagen, was die Wiederfreischaltung erheblich beschleunigt.
Wichtig ist die Pflege bei Lieferantenwechseln. Wechselt der Hersteller eines Artikels, ändern sich sämtliche GPSR-Angaben, auch wenn Artikelnummer und Produktbezeichnung gleich bleiben.