Gefälschte DSGVO-Abmahnung per Mail: So erkennen Sie den Betrug

Arbeitsplatz mit Laptop als Symbol für gefälschte DSGVO-Abmahnungen per E-Mail

Eine E-Mail mit dem Betreff DSGVO-Verstoß fordert Website-Betreiber auf, wegen angeblich unzulässiger Trackingaktivitäten vor Einwilligung eine Entschädigung von 70 Euro zu zahlen, verbunden mit einer knappen Zahlungsfrist und der Drohung, andernfalls die zuständige Landesdatenschutzbehörde einzuschalten.

Die Nachricht wirkt auf den ersten Blick technisch fundiert, da sie konkrete Angaben zu angeblich erfassten Tracking-Kategorien und beteiligten Drittanbietern enthält. Bei genauerer Prüfung zeigen sich jedoch deutliche Warnsignale, etwa eine unprofessionell wirkende Bankverbindung oder generische Platzhalter, die im Original offenbar nicht korrekt ersetzt wurden.

Die Warnsignale im Überblick

  • Zahlung soll direkt an eine Privatperson gehen statt an ein Anwaltskonto
  • Auffällig kurze Zahlungsfrist, häufig unter einer Woche
  • Generische Textbausteine ohne konkreten Bezug zur betroffenen Website
  • Keine ladungsfähige Anschrift, keine nachprüfbare Kanzlei
  • Vergleichsweise niedriger Betrag, der zur schnellen Zahlung verleiten soll

Der betroffene Website-Betreiber im geschilderten Fall hat die Nachricht zur Anzeige gebracht und vermutet einen KI-gestützten automatisierten Betrugsversuch, der gezielt auf möglichst viele Website-Betreiber gleichzeitig ausgespielt wird, in der Hoffnung, dass zumindest ein Teil der Empfänger aus Unsicherheit zahlt.

Echte, berechtigte DSGVO-Ansprüche werden in aller Regel über eine Kanzlei oder mit einer nachvollziehbaren, individuellen Begründung geltend gemacht, nicht über eine pauschale E-Mail mit generischen Platzhaltern.

Wer eine solche Nachricht erhält, sollte keinesfalls vorschnell zahlen, sondern die Echtheit unabhängig prüfen, gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen und den Vorgang bei Verdacht auf Betrug zur Anzeige bringen. Ein ähnliches Muster beschreibt der Beitrag zur datenschutzrechtlichen Abmahnung aus Ungarn.

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