IDO Abmahnung: Warum Gerichte Vertragsstrafen abweisen

Arbeitsplatz mit Laptop als Symbol für Abmahnungen gegen Onlinehändler

Der IDO Verband ist vielen Online-Händlern als Absender wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bekannt. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch Gerichtsentscheidungen, die einzelne Forderungen des Vereins zurückweisen, etwa wenn es um die Zahlung von Vertragsstrafen aus zuvor abgegebenen Unterlassungserklärungen geht.

In mehreren dokumentierten Fällen haben Oberlandesgerichte entsprechende Klagen abgewiesen und dabei unter anderem auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Klagebefugnis und der ordnungsgemäßen Vertretung solcher Verbände verwiesen. Für betroffene Händler ist das eine ermutigende Entwicklung, auch wenn jeder Einzelfall gesondert zu bewerten bleibt.

Was das für Betroffene bedeutet

Wer eine Zahlungsaufforderung wegen einer angeblichen Vertragsstrafe erhält, sollte diese nicht vorschnell begleichen, sondern zunächst die konkrete rechtliche Grundlage und die formale Berechtigung des Verbands prüfen lassen. Gerade bei älteren Unterlassungserklärungen hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben.

Für Händler, die überhaupt eine Unterlassungserklärung gegenüber einem solchen Verband abgegeben haben, kann sich zudem ein Blick darauf lohnen, ob diese Erklärung inzwischen kündbar ist. Details dazu im Beitrag zu Unterlassungserklärungen gegen den IDO Verband.

Wer aktuell mit einer Zahlungsaufforderung oder einer neuen Abmahnung konfrontiert ist, sollte die eigene Situation nicht isoliert betrachten, sondern sich über aktuelle Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fällen informieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

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