Auch das Oberlandesgericht Celle hat in zwei Verfahren Klagen des IDO Verbands auf Zahlung von Vertragsstrafen abgewiesen. Grundlage dafür war eine umfassende Prüfung, wie sie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum sogenannten Vielfachabmahner zuletzt gefordert hatte.
Das Gericht kam nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis, dass der IDO Verband in den betreffenden Fällen rechtsmissbräuchlich gehandelt hat. Für betroffene Online-Händler ist das eine weitere gute Nachricht in einer inzwischen längeren Reihe von Gerichtsentscheidungen, die die Praktiken bekannter Abmahnvereine kritisch hinterfragen.
Wichtig bleibt dabei, dass jede Vertragsstrafenforderung individuell zu bewerten ist. Die Feststellung eines Rechtsmissbrauchs in einem konkreten Verfahren lässt sich nicht automatisch auf jeden anderen Fall übertragen, auch wenn die grundsätzliche Argumentationslinie ähnlich sein kann.
Für Händler, die aktuell mit einer Zahlungsaufforderung des IDO Verbands konfrontiert sind, lohnt sich deshalb der Blick auf aktuelle Gerichtsentscheidungen wie diese, kombiniert mit einer individuellen anwaltlichen Einschätzung des eigenen Falls, bevor eine Zahlung erfolgt.