Amazon hat angekündigt, für Verkäufer in der EU und im Vereinigten Königreich die bisherigen formalen Teilnahmevoraussetzungen zur Berechtigung für das sogenannte Hervorgehobene Angebot zu streichen. Bislang wurde die grundsätzliche Berechtigung anhand bestimmter Verkäuferleistungskriterien vorab festgelegt.
Nach eigener Darstellung von Amazon soll dieser vorgeschaltete Berechtigungsschritt entfallen, da er nach internen Prozessverbesserungen nicht mehr erforderlich sei. Die eigentliche Auswahl, welches Angebot tatsächlich als Hervorgehobenes Angebot angezeigt wird, bleibt davon unberührt und richtet sich weiterhin nach Kriterien wie wettbewerbsfähigem Preis, Liefergeschwindigkeit und allgemeiner Verkäuferleistung.
Für Händler bedeutet der Wegfall der formalen Vorprüfung praktisch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da die Auswahlkriterien für das eigentliche Hervorgehobene Angebot unverändert bleiben. Dennoch lohnt sich eine aufmerksame Beobachtung, ob sich durch die geänderte Prozessstruktur mittelfristig auch das Wettbewerbsumfeld um dieses Angebot verändert.
Wer regelmäßig um das Hervorgehobene Angebot konkurriert, sollte weiterhin konsequent auf wettbewerbsfähige Preise, zuverlässige Lieferzeiten und eine insgesamt starke Verkäuferleistung achten, da diese Faktoren auch nach der Prozessänderung die entscheidenden Kriterien für die tatsächliche Auswahl bleiben.