Neue UWG-Regeln 2026: Greenwashing und Dark Patterns im Shop

Arbeitsplatz mit Laptop als Symbol für Werbeaussagen und Shopgestaltung

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gebilligt, das zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt. Es geht um irreführende Umweltaussagen und um manipulative Gestaltung in Onlineshops. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026.

Was sich bei Umweltaussagen ändert

Allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich, klimaneutral oder nachhaltig dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn dafür eine nachweislich anerkannte, hervorragende Umweltleistung vorliegt. Der bloße Hinweis auf eine Kompensationszahlung genügt nicht mehr.

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Selbst erstellte Siegel oder Logos, die nach Prüfzeichen aussehen, ohne dass eine unabhängige Prüfung dahintersteht, fallen damit weg.

Welche Dark Patterns verboten werden

Der zweite Teil betrifft manipulative Gestaltungsmuster im Bestellprozess. Gemeint sind Elemente, die Kunden zu Entscheidungen drängen, die sie sonst nicht getroffen hätten.

  • Erfundener Zeitdruck. Countdown-Anzeigen, die nach Ablauf einfach neu starten, oder ein Angebotsende, das nie eintritt.
  • Falsche Knappheit. Angaben wie nur noch zwei auf Lager, wenn der Bestand höher ist.
  • Vorangekreuzte Zusatzleistungen. Versicherungen oder Abos, die im Bestellprozess bereits aktiviert sind.
  • Erschwerte Kündigung. Abschluss in zwei Klicks, Kündigung nur per Telefon oder Brief.
  • Verwirrende Gestaltung. Der Ablehnen-Knopf farblich zurückgenommen, der Zustimmen-Knopf hervorgehoben.

Erfundener Zeitdruck ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ausdrücklich als unzulässige Praxis benannt.
Zur Einordnung der neuen UWG-Regelungen

Warum die Frist so spät liegt

Der Anwendungszeitpunkt im September 2026 ist bewusst gewählt. Er soll ermöglichen, bereits im Handel befindliche Ware mit alter Kennzeichnung noch abzuverkaufen. Wer Verpackungen mit Umweltaussagen bedrucken lässt, hat damit Planungssicherheit für laufende Chargen.

Für die Shopgestaltung gilt diese Schonfrist faktisch nicht, weil sich digitale Elemente jederzeit ändern lassen. Wer Countdown-Elemente oder vorangekreuzte Optionen einsetzt, sollte nicht bis September warten.

Die Bestandsaufnahme in drei Schritten

Erstens alle Werbeaussagen mit Umweltbezug sammeln, aus Produkttexten, Kategorieseiten, Newslettern und Verpackungen. Zweitens für jede Aussage prüfen, ob ein belastbarer Nachweis existiert. Drittens den Bestellprozess einmal als Kunde durchlaufen und jedes Element notieren, das zur Eile drängt oder eine Option vorauswählt.

Besonders lohnt der Blick auf Elemente, die von einem Plugin oder Shop-Template mitgeliefert wurden. Viele Countdown- und Knappheitsanzeigen sind Standardfunktionen, die einmal aktiviert und danach nie hinterfragt wurden.

Wer die Gelegenheit nutzt, kann parallel weitere Pflichten abarbeiten, etwa den seit Juni 2026 verpflichtenden Widerrufsbutton und die Entfernung veralteter Hinweise auf die OS-Plattform.

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