Ein Händler fragt in die Runde, wie andere mit dem Thema Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung umgehen und ob es Empfehlungen gibt. Die Frage klingt einfach, führt aber schnell zu einem Punkt, der im Onlinehandel häufig unterschätzt wird: Beide Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab, und wer nur die eine hat, kann im Schadensfall trotzdem leer ausgehen.
Zwei Versicherungen, zwei Risiken
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die im laufenden Geschäftsbetrieb entstehen, etwa wenn ein Kunde im Ladengeschäft stürzt oder ein Mitarbeiter bei einer Lieferung fremdes Eigentum beschädigt. Die Produkthaftpflichtversicherung deckt dagegen Schäden ab, die durch ein verkauftes, fehlerhaftes Produkt entstehen, etwa wenn ein defektes Elektrogerät einen Brand verursacht. Für reine Onlinehändler ohne Ladengeschäft ist das zweite Risiko meist das deutlich relevantere, wird aber in Grundtarifen oft nur unzureichend mitversichert.
Die Falle mit dem zusätzlichen Versicherten
Ein Punkt, der in der Praxis regelmäßig für Diskussionen sorgt, ist die Forderung großer Marktplätze, als zusätzlicher Versicherter in der Police geführt zu werden. Das klingt zunächst nach einer reinen Formalität, hat aber eine inhaltliche Konsequenz: Der Marktplatz kann darüber im Schadensfall direkt auf die Versicherungsleistung zugreifen, auch wenn die eigentliche Schuldfrage zwischen Händler und Kunde noch gar nicht abschließend geklärt ist. Wer eine solche Klausel unterschreibt, sollte genau verstehen, was das für die eigene Position im Streitfall bedeutet.
Bei der Aufnahme von Amazon als zusätzlichen Versicherten sehe ich das kritisch. Damit kann der Marktplatz über die eigene Police an einen Kunden auszahlen, ohne dass die tatsächliche Verantwortung geklärt ist.
Kommentar eines Händlers zur Diskussion um zusätzliche Versicherte in der Police
Worauf sich der Vergleich konzentrieren sollte
Der günstigste Tarif ist selten der passendste. Entscheidend sind die Deckungssumme pro Schadensfall und pro Jahr, ob Rückrufkosten für fehlerhafte Ware mitversichert sind, und ob Auslandsschäden im EU-Raum eingeschlossen sind, was für Händler mit internationalem Versand relevant ist. Ebenso wichtig ist ein Blick auf Ausschlüsse für bestimmte Produktkategorien, etwa Elektronik, Kosmetik oder Nahrungsergänzungsmittel, die in Grundtarifen häufig separat bepreist oder ganz ausgeschlossen sind.
Was praktisch weiterhilft
- Beide Policen getrennt prüfen. Eine Betriebshaftpflicht ersetzt keine Produkthaftpflicht und umgekehrt.
- Marktplatzanforderungen vor Vertragsschluss klären. Wer auf mehreren Plattformen verkauft, sollte prüfen, ob die vorgesehene Police alle geforderten Mindestdeckungssummen erfüllt.
- Rückrufkosten explizit einschließen. Ein Produktrückruf verursacht oft höhere Kosten als der eigentliche Schadensfall.
- Jährliche Umsatzmeldung nicht vergessen. Viele Policen berechnen die Prämie nach gemeldetem Umsatz, eine veraltete Meldung kann im Schadensfall zu Kürzungen führen.