Versicherungsbeiträge steigen stark: Was Betriebe prüfen sollten

Ein Unternehmer berichtet von einer Beitragserhöhung, die ihn fassungslos zurücklässt: Die Prämie für eine Gebäudeversicherung ist innerhalb eines Jahres um über dreißig Prozent gestiegen, über drei Jahre betrachtet um rund fünfundsiebzig Prozent. Ein Schaden wurde nie gemeldet. Die Frage, wie man damit noch kalkulieren soll, dürften derzeit viele Betriebe teilen.

Warum die Prämien steigen

Die Begründung der Versicherer ist branchenweit ähnlich und in Teilen nachvollziehbar. Genannt werden vor allem die Zunahme extremer Wetterereignisse mit Sturm, Starkregen, Hochwasser und Hagel sowie stark gestiegene Baukosten, die jede Schadensregulierung teurer machen.

Hinzu kommt ein Mechanismus, der oft übersehen wird: Viele Gebäude- und Inhaltsversicherungen enthalten eine gleitende Neuwertfaktor-Klausel. Die Versicherungssumme wird jährlich automatisch an einen Baukosten- und Lohnindex angepasst, und mit ihr die Prämie. Ein Teil der Erhöhung ist also gar keine Beitragsanpassung des Versicherers, sondern eine vertraglich vereinbarte Automatik.

Der Unterschied zwischen Anpassung und Erhöhung

Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil sie über das Kündigungsrecht entscheidet. Bei einer echten Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsausweitung besteht in aller Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.

Erfolgt die Erhöhung dagegen ausschließlich über die vereinbarte Anpassungsklausel, greift dieses Sonderkündigungsrecht typischerweise nicht. Wer reagieren will, muss also zuerst im Schreiben nachlesen, welcher Fall vorliegt, und die Monatsfrist im Blick behalten.

Was sich tatsächlich prüfen lässt

  • Selbstbehalt erhöhen. Der wirksamste Hebel bei gewerblichen Policen. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie oft spürbar und ist wirtschaftlich sinnvoll, solange kleinere Schäden ohnehin selbst getragen werden.
  • Deckungen auf Dopplungen prüfen. Über Jahre gewachsene Policen enthalten häufig Bausteine, die inzwischen anderweitig abgedeckt sind.
  • Versicherungssumme gegen die Realität halten. Sowohl Unterversicherung als auch Überversicherung kosten Geld. Wer Sortiment oder Lagerfläche verkleinert hat, zahlt möglicherweise für nicht mehr vorhandene Werte.
  • Ausschreibung über einen unabhängigen Makler. Bei mehreren gewerblichen Policen lohnt eine Marktabfrage, die den gesamten Bestand bündelt.

Was bei Onlinehändlern besonders zählt

Für Versandbetriebe sind zwei Punkte wichtiger als die reine Gebäudedeckung. Erstens der Warenbestand: Der Wert schwankt saisonal erheblich. Wer die Versicherungssumme am Sommerbestand orientiert, ist im Weihnachtsgeschäft unterversichert. Sinnvoll ist eine Summe, die sich am Höchstbestand orientiert, oder eine Police mit saisonaler Anpassung.

Zweitens die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht. Im Onlinehandel ist die Haftzeit entscheidend, weil nach einem längeren Ausfall nicht nur die Logistik, sondern auch Rankings und Bewertungen wiederaufgebaut werden müssen.

Die nüchterne Einordnung

Ein Wechsel allein wegen des Preises ist selten die beste Entscheidung, weil sich Deckungen im Detail unterscheiden und ein günstigerer Tarif häufig Ausschlüsse enthält, die im Schadensfall entscheidend sind. Sinnvoller ist, die eigene Risikolage einmal gründlich zu sortieren und die Deckung daran auszurichten.

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