Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen, darunter auch Online-Shops, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kurze Zeit nach Inkrafttreten wurden bereits erste Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen dieses Gesetz ausgesprochen.
Wer betroffen ist
Betroffen sind grundsätzlich alle Websites, über die Waren verkauft oder Dienstleistungen gebucht werden können. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von jeweils höchstens zwei Millionen Euro. Für alle übrigen Online-Shops gelten konkrete Anforderungen an klare Navigation, tastaturbedienbare Elemente, ausreichenden Farbkontrast, alternative Bildbeschreibungen und einen barrierefrei gestalteten Checkout-Prozess.
Bei Verstößen drohen sowohl behördliche Bußgelder als auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder anerkannte Verbände. Berichten zufolge sind allerdings nicht alle bislang ausgesprochenen Abmahnungen tatsächlich rechtlich haltbar, was für betroffene Unternehmen bedeutet, dass eine erhaltene Abmahnung nicht vorschnell akzeptiert, sondern zunächst rechtlich geprüft werden sollte. Wie man unberechtigte Forderungen erkennt, zeigt auch der Beitrag zu gefälschten DSGVO-Abmahnungen.
Womit man selbst prüfen kann
Für die eigene Website empfiehlt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme mit gängigen Prüfwerkzeugen wie Screenreader-Tests, Farbkontrast-Checkern und automatisierten Validatoren. Solche Tools identifizieren die größten Schwachstellen meist zuverlässig und geben einen ersten, kostengünstigen Überblick über den tatsächlichen Handlungsbedarf.
Wer noch keine Bestandsaufnahme der eigenen Barrierefreiheit durchgeführt hat, sollte das zeitnah nachholen, unabhängig davon, ob bereits eine Abmahnung vorliegt. Neben der Reduzierung rechtlicher Risiken verbessert eine barrierefreie Website in aller Regel auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und kann dadurch zusätzliche Kundengruppen erschließen.