Werbung per Post an ehemalige Amazon-Kunden: Was rechtlich erlaubt ist

Für Händler stellt sich häufig die Frage, ob Kunden, die im vergangenen Jahr über Amazon bestellt haben, auch postalisch mit Werbung, etwa in Form von Dialogpost, angesprochen werden dürfen, oder ob dem plattformseitige Vorgaben entgegenstehen.

Rechtlich ist postalische Werbung an Bestandskunden unter bestimmten datenschutzrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich zulässig, insbesondere wenn ein berechtigtes Interesse an der Direktwerbung besteht und der Kunde der Nutzung seiner Adressdaten für diesen Zweck nicht widersprochen hat.

Zusätzlich zur allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlage sollten Händler jedoch auch die spezifischen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform prüfen, da Marktplätze wie Amazon eigene, teils strengere Einschränkungen für die Nutzung von Kundendaten außerhalb der Plattform selbst vorsehen können, unabhängig von der allgemeinen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

Wer postalische Werbung an über Marktplätze gewonnene Kunden plant, sollte vorab sowohl die aktuellen Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattform als auch eine grundsätzliche datenschutzrechtliche Einschätzung einholen, um beide Ebenen, die plattformseitigen Nutzungsbedingungen und die allgemeine Rechtslage, gleichermaßen zu berücksichtigen.